Infos zur MPX-Impfung (Affenpocken)

Die Impfung gegen MPX in Brandenburg – der aktuelle Stand

Grundsätzlich gilt: Die Impfung reduziert das Risiko für eine Infektion und einen schweren Verlauf erheblich, bietet aber keinen 100-prozentigen Schutz. Für Personen ab 18 Jahren ist in Europa der Pocken-Impfstoff Imvanex auch zur Impfung gegen MPX („Affenpocken“) zugelassen.

weitere Infos: https://www.aidshilfe.de/affenpocken-impfung#das-wichtigste-zur-affenpocken-impfung

Im Land Brandenburg wird der Impfstoff in der Krankenhausapotheke des Klinikums Ernst von Bergmann in Potsdam gelagert und von dort an die Impfstellen transportiert. Zunächst sollen infizierte Personen als auch enge Kontaktpersonen zu infizierten Personen (dies betrifft auch medizinisches Personal) sich beraten lassen, um festzustellen, ob die Indikation für eine Impfung nach den STIKO – Empfehlungen vorliegt.

Impfungen gegen Affenpocken werden im Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam und in der HIV-Schwerpunktpraxis in Blankenfelde/Mahlow durchgeführt:

  • Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam
    Fachbereich – Infektionsschutz
    E-Mail: infektionsschutz@rathaus.potsdam.de
    (Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist nur per mail-Anfrage möglich)
  • Medizinische Einrichtung GmbH Blankenfelde/Mahlow (MEG)
    Frau Dr. med. Ines Liebold (Fachärztin für Innere Medizin)
    Karl-Liebknecht-Straße 19 b – e
    15827 Blankenfelde-Mahlow
    E-Mail: arztpraxis@meg-info.de

Die wichtigsten Infos zu MPX („Affenpocken“)

  • Bezüglich MPX („Affenpocken“) gibt es Grund zur Aufmerksamkeit: Die Virusinfektion verbreitet sich derzeit vor allem in sexuellen Netzwerken von Männern, die Sex mit Männern haben.
  • Die Krankheit heilt zwar in der Regel von alleine ab, kann aber äußerst schmerzhaft sein.
  • Symptome beginnen meist innerhalb von 5 bis 21 Tagen nach der Ansteckung (Inkubationszeit).
  • Typisch sind teils sehr schmerzhafte Hautveränderungen – vom Ausschlag/Fleck über Knötchen und Bläschen bis zu Pusteln, Wunden und Schorf.
  • Die Hautveränderungen beginnen oft im Gesicht, in der Genital- oder Analregion.
  • Die „Pocken“ heilen in der Regel nach zwei bis vier Wochen von selbst ab, können allerdings Narben hinterlassen.
  • Oft werden diese Hautveränderungen durch allgemeine Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen, Muskel- oder Rückenschmerzen oder geschwollene Lymphknoten eingeleitet oder begleitet.
  • Hauptübertragungsweg ist enger, längerer Haut-zu-Haut-Kontakt, zum Beispiel beim Kuscheln oder Sex – vor allem Kontakt mit den Hautveränderungen oder Schorf.
  • Besonders ansteckend ist die Flüssigkeit in den Bläschen und aus den Wunden, die nach dem Aufplatzen der Bläschen entstehen, sowie der Schorf, der sich darüber bildet.
  • Das Virus ist auch durch Gegenstände übertragbar, die beim Sex benutzt werden (z. B. Sexspielzeug), oder durch Kontakt mit kontaminierten Textilien (zum Beispiel Kleidung, Bettwäsche, Handtücher).
  • Bei besonders schmerzhaften Verläufen kann eine Schmerzbehandlung im Krankenhaus erforderlich werden. Wichtig ist auch, bakterielle Superinfektionen der Wunden zu verhindern.
  • Für Menschen mit schweren Verläufen ist seit Januar 2022 eine Therapie mit Tecovirimat zugelassen.

Quelle: https://www.aidshilfe.de/affenpocken

weitere Informationen Robert Koch Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken.html

s.a.m health – jetzt auch in Brandenburg

Zu Hause unkompliziert testen – jetzt auch in Brandenburg möglich!

Unser Ziel ist es, die Verbreitung von STI und HIV in Deutschland durch regelmäßiges Testen einzudämmen. Denn die meisten STI sind gut behandelbar und eine frühe Diagnose schützt vor Spätfolgen oder schweren Krankheitsverläufen und vor unentdeckten Infektionen.

Mitte Mai 2022 startete das Projekt „s.a.m health“ der AIDS-Hilfe Potsdam. Dieses Angebot ermöglicht es, die Tests auf HIV, Syphilis, Chlamydien und Gonorrhoe nach Hause geschickt zu bekommen. Nachdem das Testpaket erhalten wurde, werden die Proben selbstständig nach Anleitung entnommen, in einen vorfrankierten Rückumschlag gepackt und gehen dann mit der Post in Richtung Labor. Die Ergebnisse werden in kurzer Zeit per SMS oder per Telefon mitgeteilt.

Um am Testverfahren teilzunehmen meldet sich die Person online unter http://www.samhealth.de an. Danach wird ein telefonische Erstberatung durchgeführt, wo die Informationen zum Ablauf des ganzen Testprozesses mitgeteilt werden. Diese Erstberatung wird von medizinisch geschulten Mitarbeiter*innen der AIDS-Hilfe Potsdam durchgeführt. Das erste Testpaket kostet einmalig 75€ (inkl. Versand und Umsatzsteuer) und für jedes weitere Paket dann jeweils 59€ (inkl. Versand und Umsatzsteuer) (Stand: 2022).

Die Idee vom Projekt ist, das Testen für alle Menschen zugänglich zu machen. Deswegen gibt es seit Mai 2022 durch die Förderung von ViiV Healthcare die Möglichkeit, dass die Nutzer*innen, die bestimmte Kriterien für eine Ermäßigung erfüllen, unser Angebot aus einem neu eingerichteten Sozialfonds für nur 10 € annehmen können.

Das Projekt wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg und die Deutsche AIDS-Stiftung gefördert.

Brandenburger Jeans Box Aktion – 2022/23

Das erfolgreiche Präventionsprojekt – die Brandenburger Jeans Box – wird auch in diesem Jahr an fast 13.000 Schüler*innen verteilt.



In den Brandenburger Gesundheitsämtern wird jedes Jahr zum Schulstart eine Untersuchung zur Feststellung der Berufstauglichkeit durchgeführt. Diese Untersuchung wird genutzt, um die Jeans Box an Schüler*innen der Klassenstufe 10 zu übergeben.

Die Jeans Falt-Box in Postkartengröße ist gefüllt mit Infobroschüren und nicht unwichtig – einer Kondompostkarte mit einem Kondom.
Inhaltlich geht es in dem Infopaket, um Themen die junge Menschen bewegen. Infos zu: Schwangerschaft, Safer Sex, Anlaufstellen für Beratung, Testung und Information zu den Fragen, die in der Sexualität eine Rolle spielen.
Die jungen Menschen sollen wissen, wo in ihrem Landkreis bzw. kreisfreien Stadt die Anlaufstellen dafür sind. Ebenfalls werden wichtige kostenlos bundesweite Telefon- und Onlineangebote wie zum Beispiel, dem Jugendhilfetelefon, bekannt gemacht. Das Paket schürt so das Interesse der jugendlichen Adressaten für wichtige Themen  und liefert gleichzeitig die wichtigen Beratungsstellen dafür.

Die „Jeans-Box“ ist ein Präventionsprojekt der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids und Kooperationspartnerin Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB).

aktualisierte Broschüre: Deine Rechte im Gesundheitswesen Informationen für Menschen mit HIV

Deine Rechte im Gesundheitswesen

Informationen für Menschen mit HIV

Menschen mit HIV erleben immer wieder Diskriminierung, auch und vor allem im Gesundheitswesen, etwa

  • Termine nur am Ende des Tages (weil man angeblich im Anschluss sämtliche Gerätschaften oder sogar das Behandlungszimmer besonders reinigen müsse),
  • Verstöße gegen den Datenschutz (z.B., indem am Krankenbett oder auf der Patientenakte ein farbiger Punkt oder gar die Aufschrift „HIV“ angebracht wird),
  • Verweigerung oder Abbruch einer Behandlung, wenn die HIV-Infektion bekannt wird.

Wer so etwas erlebt, vielleicht sogar mehrmals, kann sich ausgeliefert fühlen. Gegen Diskriminierung kann man sich aber wehren – und dadurch schützt man oft andere vor ähnlichen Erfahrungen.

Die Broschüre zeigt deshalb mit Fallbeispielen, welche Rechte Menschen mit HIV im Gesundheitswesen haben und was sie tun können, wenn diese Rechte verletzt werden. Außerdem nennt sie Anlauf- und Beratungsstellen, Beschwerdestellen und weiterführende Literatur.

  1. Auflage, 2022

Bestellservice der Deutschen Aidshilfe: https://www.aidshilfe.de/shop/rechte-gesundheitswesen

Affenpocken jetzt auch in Deutschland

Affenpocken jetzt auch in Deutschland

Immer mehr europäische Länder melden Affenpocken-Fälle, schwule Männer sind besonders betroffen. Das RKI ruft zu Wachsamkeit auf, Expert*innen warnen zugleich vor Panik: Die Erkrankung verläuft in der Regel milde. Wichtigste Botschaft: Symptome ärztlich untersuchen lassen.

Auch in Deutschland ist jetzt ein erster Fall von Affenpocken bei Menschen gemeldet worden. Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr in München hat das Affenpockenvirus am Donnerstag zweifelsfrei bei einem Patienten nachgewiesen, berichtete der Sanitätsdienst der Bundeswehr. Bereits seit Anfang Mai sind Fälle diagnostiziert worden – zunächst in Großbritannien, zuletzt auch in Spanien, Portugal, den USA und Kanada. Viele der Fälle betrafen Männer, die Sex mit Männern hatten.

Nicht mit Aids vergleichbar

Ein Virus aus Afrika, das insbesondere schwule Männer betrifft – viele Menschen fühlten sich in den letzten Tagen an die Anfänge der HIV/Aids-Epidemie erinnert. Doch der Vergleich ist zum Glück nicht zutreffend: Die Ursache von Aids war damals rätselhaft, Übertragungswege waren unklar. Die Erkrankung führte bei vielen Menschen zum Tod. Die Affenpocken hingegen sind schon lange bekannt und verlaufen meist milde.

Wie gefährlich sind „Affenpocken“ für Menschen mit HIV?

Bisher scheinen HIV-Positive unter HIV-Therapie und mit gutem Immunstatus nicht stärker gefährdet zu sein als andere. Bei Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem könnte ein höheres Infektionsrisiko und ein höheres Risiko für einen schwereren Verlauf bestehen. Hierzu fehlen bislang aber belastbare Daten.  Auch Menschen mit HIV können sich impfen lassen, solange ihre Helferzahl mindestens bei 100 liegt.

Bei Personen mit schwächerem oder geschwächtem Immunsystem (100 bis 750 Helferzellen pro Mikroliter Blutplasma) wurde aber beobachtet, dass die Impfwirkung geringer ausfallen kann.

Internationaler Affenpocken-Ausbruch: Fallzahlen und Einschätzung der Situation in Deutschland

Mit Stand 5.7.2022 sind 1242 Affenpockenfälle aus allen 16 Bundesländern ans RKI übermittelt worden. Diese Fälle stehen im Zusammenhang mit weiteren Affenpocken-Fällen, die seit Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind. Das Besondere an diesen Fällen ist, dass die Betroffenen zuvor nicht – wie sonst in der Vergangenheit – in afrikanische Länder gereist waren, in denen das Virus endemisch ist (West- und Zentralafrika), und dass viele Übertragungen offenbar im Rahmen von sexuellen Aktivitäten (aktuell insbesondere bei Männern, die sexuelle Kontakte mit anderen Männern hatten) erfolgt sind. Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Weitere Fälle sind in Deutschland zu erwarten. Nach derzeitigem Wissen ist für eine Übertragung des Erregers ein enger Kontakt erforderlich. Es scheint weiterhin möglich, den aktuellen Ausbruch in Deutschland zu begrenzen, wenn Infektionen rechtzeitig erkannt und Vorsichtsmaßnahmen umgesetzt werden. Informationen zu Symptomen, Übertragungswegen und Schutzmöglichkeiten (u.a. auch die Möglichkeit einer Impfung) sind daher essentiell. Ärztinnen und Ärzte sollten Affenpocken auch bei Personen ohne bekannte Reiseanamnese in Endemiegebiete (West- und Zentralafrika) mit unklaren pockenähnlichen Hauteffloreszenzen (in Abgrenzung von Windpocken etc.) oder Läsionen in die erweiterten differenzialdiagnostischen Überlegungen mit einbeziehen. Eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland schätzt das RKI nach derzeitigen Erkenntnissen als gering ein. Das RKI beobachtet die Situation weiter sehr genau und passt seine Einschätzung dem aktuellen Kenntnisstand an.

Informationsquellen:

Unter www.rki.de/affenpocken stellt das RKI verschiedene Empfehlungen, u.a. eine Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte zu Verdachtsabklärung und Maßnahmen bei Affenpocken, Empfehlungen zum Umgang mit Infizierten und Kontaktpersonen und Hinweise zur Diagnostik und Therapie zur Verfügung.

Auf dieser Seite werden die wichtigsten Infos zu „Affenpocken“ (auch Monkeypox oder MPX) zusammengefasst (Übertragung, Symptome, Verlauf, Behandlung sowie Impfung und Schutzmöglichkeiten).  https://www.aidshilfe.de/affenpocken

Informationen zur Impfung gegen Affenpocken, Impfempfehlung der STIKO und Impf-FAQ: www.rki.de/affenpocken-impfung

Flyer von RKI und BZgA zu Affenpocken, u.a. zu Übertragungs­wegen und Präventions­möglichkeiten (29.6.2022)

 

Deutsch-Österreichische Leitlinie zur HIV-PEP aktualisiert

Deutsch-Österreichische Leitlinie zur HIV-PEP aktualisiert

13.05.2022

Nach einem Kontakt mit HIV kann eine medikamentöse Prophylaxe (HIV-Post-Expositions-Prophylaxe, kurz HIV-PEP) eine HIV-Infektion meistens verhindern. Die Deutsche und die Österreichische AIDS-Gesellschaft haben ihre Leitlinie zur HIV-PEP nun aktualisiert.

Bei der Frage, wann eine HIV-PEP empfohlen, angeboten oder nicht angeboten werden soll, hat sich nur wenig geändert. Neu sind Empfehlungen für die Medikamente sowie zum Vorgehen bei tiefen Bissverletzungen, blutenden Schnittverletzungen mehrerer Beteiligter und bei sexualisierter Gewalt.

HIV-PEP: empfehlen, anbieten, nicht anbieten?

Entscheidend dafür, ob eine PEP empfohlen, angeboten oder nicht angeboten werden soll, ist die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung. Sie steigt mit der übertragenen Virenmenge und hängt auch vom Ort (intakte Haut, verletzte Haut, Schleimhaut), der Art und der Dauer des Kontakts mit HIV ab.

Unter der Behandlung mit HIV-Medikamenten ist die Zahl der HIV-Kopien im Blut und anderen Körperflüssigkeiten so gering, dass eine HIV-PEP in der Regel nicht angezeigt ist.

Zu HIV-Infektionen kann es kommen, wenn größere Mengen HIV-haltiger Körperflüssigkeiten von Menschen mit HIV übertragen werden, die keine HIV-Medikamente nehmen oder bei denen die Medikamente die Virenvermehrung nicht vollständig unterdrückt wird. Zu diesen Körperflüssigkeiten gehören vor allem Blut, Samenflüssigkeit, Vaginalsekret und der Flüssigkeitsfilm auf Darmschleimhaut.

HIV-PEP: Arbeitswelt, Sex, Drogenkonsum

  • Im beruflichen Zusammenhang wird eine HIV-PEP dann empfohlen, wenn zum Beispiel bei einer Stichverletzung durch die Haut (perkutan) mit einer Injektionsnadel oder einer anderen Hohlraumnadel oder bei einer Schnittverletzung mit einem Skalpell oder Messer eine größere Menge einer (wahrscheinlich) HIV-haltigen Körperflüssigkeit in den Körper gelangt.
  • Um eine HIV-Infektion auf sexuellem Weg zu stoppen, wird eine PEP bei ungeschütztem eindringendem oder aufnehmendem Anal- oder Vaginalverkehr empfohlen, wenn der*die Sexualpartner*in mit erhöhter Wahrscheinlichkeit eine nicht oder nicht ausreichend behandelte HIV-Infektion hat.
  • Im Kontext des intravenösen Drogengebrauchs wird zu einer HIV-PEP geraten, wenn ein Injektionsbesteck geteilt wurde, das Blut mit einer infektionsrelevanten HIV-Menge enthält. Gebrauchte Spritzen, die etwa in Parks gefunden werden, stellen dagegen laut Leitlinie kein HIV-Infektionsrisiko dar, sodass keine PEP erfolgen soll.

Neu: Empfehlungen zur HIV-PEP nach sexualisierter Gewalt

In die Leitlinie neu aufgenommen wurden die Aspekte sexualisierte Gewalt und Biss- und Schnittverletzungen:

Opfern sexualisierter Gewalt soll eine PEP angeboten werden, wenn es zu Anal- oder Vaginalverkehr ohne Schutz gekommen ist; explizit genannt werden der Schutz durch Kondome/Femidome oder eine HIV-Prä-Expositions-Prophylaxe, hinzu kommt der Schutz durch eine HIV-Therapie.

Eine PEP nach Oralverkehr soll hingegen nicht erfolgen, da das HIV-Risiko minimal ist.

Ebenfalls neu: Empfehlungen zur HIV-PEP nach Biss- und Schnittverletzungen

Auch bei tiefen blutigen Bissverletzungen soll eine PEP empfohlen werden, wenn sie durch eine nicht oder nicht ausreichend antiretroviral behandelte HIV-positive Person verursacht wurde, die zum Zeitpunkt des Bisses selbst blutende Verletzungen im Mund aufweist. Als Beispiel wird ein Zungenbiss durch einen epileptischen Anfall genannt.

Bei seriellen Schnittverletzungen, das heißt, wenn mehrere Personen blutende Verletzungen durch dasselbe Instrument erleiden, soll eine HIV-PEP angeboten werden.

Deutsch-Österreichische Leitlinie zur medikamentösen Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach HIV-Exposition (Version 2022)

Beratung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ auf Ukrainisch!Телефон довіри „Насильство щодо жінок“ – Beratung auf Ukrainisch!

Beratung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ auf Ukrainisch!

Seit dem 01. Mai 2022 ist die Beratung beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ auch auf Ukrainisch möglich

Телефон довіри „Насильство щодо жінок“ – Beratung auf Ukrainisch!

(Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“)

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ sein Sprachangebot erweitert. Gewaltbetroffene Frauen finden ab sofort auch in ukrainischer Sprache Unterstützung. Auf Wunsch einer Anruferin schalten die Beraterinnen innerhalb einer Minute eine Dolmetscherin in der benötigten Sprache zum Gespräch hinzu. Die kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung unter der 08000 116 016 ist damit jetzt in 18 Fremdsprachen möglich.
https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung.html

 

Vergewaltigt – was nun? – Fünfte Brandenburger Klinik bietet vertrauliche Spurensicherung

„Ich brauche dringend ein Gespräch mit einer Gynäkolgin/einem Urologen“ – mit diesem Schlüsselsatz bei der Aufnahme gibt es sofort und vertraulich zusätzliche Hilfe an nunmehr fünf Kliniken in Brandenburg.


Mit der Soforthilfe haben Opfer sexueller Gewalt – unabhängig von einer Anzeige – die Möglichkeit, neben der medizinischen Versorgung vertraulich von einer Ärztin oder einem Arzt Tatspuren sofort sichern zu lassen. Wenn das Opfer sich erst spät für eine Anzeige entscheidet, kann die Polizei auf das Beweismaterial zurückgreifen.
Die vertrauliche Spurensicherung wird in fünf Brandenburger Kliniken angeboten:
Klinikum Frankfurt (Oder)
Ruppiner Kliniken Kliniken Neuruppin
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam
Klinikum Brandenburg an der Havel.

Das Programm „Vergewaltigt – was nun? Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung“ gibt es seit 2014 im Land Brandenburg, es richtet sich an Frauen, Männer und Kinder aller Altersgruppen. Wenn ein Opfer in einer der fünf Kliniken kommt, kann es unter anderem mit dem Satz „Ich brauche dringend eine Gespräch mit einer Gynäkologin/ einem Urologen“ diskret darauf aufmerksam machen, dass eine sexuelle Gewalttat bzw. eine Vergewaltigung stattgefunden hat. In diesem Fall wird es unverzglich zu der entsprechenden Station weitergeleitet. Dort wird in ruhiger Atmosphäre das weitere Vorgehen mit der Ärztin oder dem Arzt beraten. Auf Wunsch wird auch der Kontakt zu Opferunterstüzungseinrichtungen vermittelt, die Betroffene nachsorgend beraten.

Informationen zur medizinischen Soforthilfe und vertraulichen Spurensicherung gibt es bei allen Opferberatungsstellen der Opferhilfe des Landes Brandenburg:
http://www.opferhilfe-brandenburg.de

und auf der Internetseite:
http://www.hilfe-nach-vergewaltigung-brandenburg.de

Download für Infoflyer in mehreren Sprachen:
https://www.hilfe-nach-vergewaltigung-brandenburg.de/download-infomaterial/

Neue Broschüre: Infos in Leichter Sprache

Die Deutsche Aidshilfe hat eine neue Broschüre herausgegeben.

Infos in Leichter Sprache zu HIV und Aids, Geschlechts-Krankheiten, Hepatitis
Mit diesem Heft möchte die Deutsche Aidshilfe in Leichter Sprache über HIV und Aids aufklären.

Dort wird z.B. erklärt:

  • Was ist HIV?
  • Was ist Aids?
  • Wie kann ich mich schützen?
  • Wo bekomme ich Hilfe?
  • Und vieles mehr.

Ebenfalls sind darin Infos zu Geschlechts-Krankheiten zu finden.

Die Krankheiten werden beim Sex übertragen.

Bestellt werden kann diese Broschüre:

https://www.aidshilfe.de/shop/infos-leichter-sprache-hiv-aids-geschlechts-krankheiten-hepatitis

Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern bei der Blutspende

Blutspende-Ausschluss: Problem der Diskriminierung nicht gelöst

Deutsche Aidshilfe: Die neue Regelung zum Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Es ist an der Zeit für ein interdisziplinäres Verfahren mit Beteiligung der betroffenen Gruppen.
In Deutschland wurde im Herbst 2021 die Karenzzeit für Männer, die Sex mit Männern haben, von 12 auf 4 Monate verkürzt, für dauerhaft monogam lebende Paare gilt keine „Wartezeit“. Trans* Personen werden in der Regelung gesondert erwähnt.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat heute eine überarbeitete Fassung der Richtlinie Hämotherapie veröffentlicht, die den Ausschluss von Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko von der Blutspende regeln soll. Sie reagiert damit auf jahrelange Kritik, dass der weitgehende Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, diskriminierend sei.
Die neue Regelung ist bei der Bundesärztekammer nachzulesen.

In Zukunft sollen auch schwule und bisexuelle Männer spenden dürfen, wenn sie in einer dauerhaften monogamen Beziehung leben. Sexuelle Kontakte zwischen Männern außerhalb solcher Beziehungen führen fortan zu einem Ausschluss für vier Monate, statt wie bisher für ein Jahr. Beim Sexualverkehr zwischen Männern und Frauen führen nur „häufig wechselnde Partner/Partnerinnen“ zum Ausschluss.

Die Deutsche Aidshilfe kritisiert die deutsche Blutspenderichtlinie in einer detaillierten Positionsbeschreibung.
Positionsbeschreibung der Deutschen Aidshilfe.

Dazu sagt Björn Beck vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe:

„Wir begrüßen, dass statt Gruppenzugehörigkeiten in Zukunft reale HIV-Risiken eine größere Rolle spielen sollen. Leider müssen wir aber feststellen: Die neue Version des Ausschlusses löst das Problem der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern nicht. Das Kriterium der Monogamie ist zumindest fragwürdig, kann doch jeder Mensch nur über sein eigenes Verhalten sichere Aussagen machen. Die gesonderte Nennung von trans Personen ist schlicht stigmatisierend. Die Ausschlussfrist von vier Monaten ist nicht nachvollziehbar. “

Diskriminierende Sprache

Ein zugrunde liegendes Papier der BÄK und anderer Organisationen verwendet zudem diskriminierende Begriffe wie „sexuelles Risikoverhalten“ oder „Risikogruppe“. Es gendert nur zweigeschlechtlich, sodass Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau begreifen schlicht ausgeblendet werden.

Entwicklungen zur Blutspende in anderen europäischen Ländern aus?

In Frankreich sollen sexuell aktive schwule und bisexuelle Männer künftig ohne Karenzzeit Blut spenden dürfen.

Derzeit sind sie nur zugelassen, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen gleichgeschlechtlichen Sex hatten. Diese Einschränkung soll zum 16. März 2022 aufgehoben werden.

In Griechenland wurde am 10. Januar 2022 das generelle Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), aufgehoben. Bislang wurde dort allen Männern, die seit dem Jahr 1977 mindestens einmal Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann hatten, die Blutspende verweigert.

In Litauen sollen ab Mai 2022 MSM ohne viermonatige Karenzzeit Blut spenden dürfen. Der Blutspendebogen soll künftig keine Fragen zur sexuellen Orientierung enthalten, stattdessen werde eine „neutrale Frage“ zu riskantem Sexualverhalten aufgenommen, heißt es auf der Seite des Litauischen Nationalfersehens und -Radios LRT.

England: England hat im September 2021 gezeigt, dass es auch anders geht: Ein interdisziplinäres Steering-Komitee hat eine innovative Regelung erarbeitet, die ohne die Zuschreibung von Risiken an bestimmte Gruppen auskommt.

Sabine Frank