Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

Initiative Brandenburg für sexuelle Gesundheit und Bildung

vom 02. April 2008

mit Beschlussfassung der Änderung und Aktualisierung vom 12. September 2023

Präambel

Die Initiative Brandenburg für sexuelle Gesundheit und Bildung (folgend IB SGB) verständigt sich auf eine sachliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit, einen fachlichen Austausch sowie einen kollegialen und rational geführten Diskurs. Die Zusammenarbeit und Handlungsweisen der Mitglieder sollen von Gleichberechtigung, Achtung, Aufrichtigkeit und gegenseitigen Respekt getragen sein. Die Geschäftsordnung dient der Ausgestaltung von Abstimmungen und der Zusammenarbeit unter den Mitgliedern.

§ 1 Ziele

(1) Die IB SGB fördert den fachlichen Austausch sowie die notwendige Kooperation und Koordination bezüglich Präventionsmaßnahmen, Beratungsangeboten, Hilfs- und Selbsthilfeangeboten im HIV und STI-Bereich auf Regional- und Landesebene.

(2) Der fachliche Austausch und die im IB SGB abgestimmten Maßnahmen haben die Verbesserung der HIV und STI Prävention sowie der Hilfe-Infrastruktur zum Ziel.

§ 2 Aufgaben

Die IB SGB widmet sich primär folgenden Aufgaben:

  • Beobachtung der epidemiologischen Situation im Land Brandenburg, um zielgruppenspezifische Maßnahmen für eine strukturelle Prävention sowie Hilfeangebote im Bereich HIV- und STI zu entwickeln, zu unterstützen fortzuführen und zu evaluieren,
  • Durchführung eines jährlichen Fachtages anlässlich des Welt-Aids-Tages,
  • Erstellung und Fortführung eines Gesundheitszieleprozesses im Bereich HIV/STI, sexueller Gesundheit/Bildung und Safer Sex,
  • Fortführung der landesweiten Vernetzung und des Austauschs.

§ 3 Struktur und Organisation

Die IB SGB setzt sich zusammen aus und ist wie folgt strukturiert:

  • der Geschäftsstelle,
  • den Mitgliedern und
  • den beratenden Expert:innen

(1) Den Vorsitz der IB SGB übernimmt das für den Infektionsschutz zuständige Referat des Gesundheitsministeriums im Bereich HIV/STI.

(2) Die IB SGB setzt sich aus den rechtsfähigen Vereinen, Institutionen, Initiativen und Selbsthilfegruppen zusammen, die je eine:n Vertreter:in entsenden.

(3) Die IB SGB nimmt folgende Aufgaben wahr: Ausgestaltung des Verfahrensweges per 2/3 Mehrheit beim Ausschluss von Mitglieder, die Interessen und Ziele der LFG nicht mehr vertreten.

(4) Die Sitzungen der IB SGB finden mindestens 3-mal im Jahr zur

  • Überarbeitung und Beschlussfassung der Gesundheitsziele, Jahresplanung der Arbeitsgruppen (1.Quartal),
  • zum fachlichen Austausch (2.Quartal) und
  • zur Auswertung des Fachtages (Dezember), statt.

Die Protokollführung wird im Vorfeld abgestimmt. Weitere Sitzungen können bei Bedarf oder auf Antrag von Mitgliedern einberufen werden. Die Sitzungsleitung übernimmt der Vorsitz.

(5) Die Vertretung des Gesundheitsministeriums lädt unter Mitteilung der Tagesordnung zwei Wochen vor dem Termin zu den Sitzungen des Gremiums ein. Mit der Einladung werden vorliegende Beschlussvorlagen versandt. Beschlussvorlagen müssen eine Woche vor den Gremiumssitzungen der einladenden Stelle vorliegen.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder der IB SGB können Vertreter:innen von rechtsfähigen Vereinen, Institutionen, Initiativen und Selbsthilfegruppen sein.

(2) Mitglieder werden auf schriftlichen Antrag und nach Beschluss der IB SGB aufgenommen.

(3) Beratende Fachexpert:innen, können auf Einladung der IB SGB an den Sitzungen teilnehmen.

(4) Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt auf eigenen Wunsch oder durch Beschlussfassung des Gremiums. Die Bereitschaft zur Weiterführung der Mitgliedschaft wird alle 3 Jahre abgefragt.

§ 5 Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der IB SGB ist in Trägerschaft der AIDS-Hilfe-Potsdam e.V. und arbeitet in enger Abstimmung mit dem Vorsitz des Gremiums zusammen.

(2) Die Geschäftsstelle nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Verfassen von Schreiben und Stellungnahmen nach Beschlussfassung der IB SGB,
  • Organisation, Durchführung und Nachbereitung der landesweiten Fortbildungsveranstaltung für die HIV- und STI-Fachkräfte des Landes Brandenburg,
  • Organisation, Durchführung und Nachbereitung des jährlichen Fachtages,
  • Sicherstellung des Informationsaustausches zwischen den Arbeitsgruppen und der IB SGB,
  • die Verwaltung und Pflege der Internetseite der IB SGB

(1) Veröffentlichungen, die unter der Bezeichnung oder im Namen der IB SGB auf der Internetseite der IB SGB, auf anderen Internetseiten, Social-Media-Kanälen oder anderen Medien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sind mit der Geschäftsstelle und der IBSGB abzustimmen.

§ 6 Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfassung der IB SGB erfolgt mit einfacher Mehrheit aller stimmberechtigten  Mitglieder. Das Abstimmungsergebnis wird protokolliert.

(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied hat nur eine Stimme.

(2) Abstimmungen erfolgen im Rahmen der Gremiumssitzungen in der Regel offen durch Handzeichen. Vorliegende schriftliche Zustimmung bzw. Ablehnung sind bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen. Abstimmungen sind auch außerhalb von Gremiumssitzungen in elektronischer Form möglich und werden protokolliert.

(3) Beratende Teilnehmende sind nicht stimmberechtigt.

§ 7 Arbeitsgruppen

(1) Die Arbeitsgruppen der IB SGB setzen sich aus den Mitgliedern zusammen.

(2) Die Mitglieder einer Arbeitsgruppe wählen aus ihren Reihen eine:n Sprecher:in. Die gewählten Sprecher:innen, sowie deren Vertreter:innen der Arbeitsgruppen werden der Geschäftsstelle übermittelt.

(3) Die Arbeitsgruppen nehmen folgende Aufgaben wahr:

  • Umsetzung und Fortführung der Gesundheitsziele im Bereich HIV/STI und sexuelle Gesundheit,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des jährlichen Fachtages,
  • Erarbeitung von Beratungsunterlagen,
  • Erarbeitung von Fachfragen und zielgruppenspezifischen Fragen und die anschließende Vorstellung im Gremium.

(4) Die Sprecher:innen der Arbeitsgruppen nehmen folgende Aufgaben wahr:

  • Leitung der Arbeitsgruppe,
  • Einladungen zu den regelmäßigen Sitzungen (mindestens 1-mal jährlich),
  • Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb des Gremiums und
  • Berichterstattung über die Arbeitsergebnisse und Wiedergabe des Umsetzungsstand im Gremium.

§ 8 Fachtag „Sexuelle Gesundheit in Brandenburg“

(1) Den Vorsitz des Fachtages führt die Geschäftsstelle. Die Diskussion zum Gesundheits-zieleprozess wird von der:dem Vertreter:in des Gesundheitsministeriums moderiert.

(2) Der Fachtag dient der:

  • Information zu aktuellen Entwicklungen im Bereich HIV/STI und sexueller Gesundheit
  • Ermittlung von Bedarfen und der
  • Förderung des Dialogs, Austausches und der Vernetzung.

§ 9 Geltungsbereich

Die GO gilt für die IB SGB sexuelle Gesundheit.

§ 10 Änderungen und Gültigkeit der GO

Änderungen der GO der IB SGB können von allen Mitgliedern beantragt werden. Über Änderungen der GO beschließt die IB SGB mit einfacher Mehrheit der Mitglieder. Es gelten die Regelungen nach § 6 Absatz 3 der GO.





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