PrEP ist da: Kassenfinanzierung der HIV-Prophylaxe ab 1. September

Zur PrEP (PräExpositionsProphylaxe) nehmen HIV-negative Menschen ein HIV-Medikament ein, um sich vor HIV zu schützen. Das Medikament verhindert, dass sich das Virus nach dem Eindringen in den Körper vermehren kann. Das Medikament Tenofovirdiproxil/Emtricitabin (Truvada® oder Generika, Abkürzung TDF/FTC) ist in Deutschland zur PrEP bei Erwachsenen mit hohem HIV-Risiko zugelassen.

Ab dem 1. September 2019 haben gesetzlich Krankenversicherte ab 16 Jahren mit einem substanziellen HIV-Risiko Anspruch auf die Medikamente und erforderlichen Untersuchungen für die HIV-Prophylaxe PrEP.
Wer genau ein solches erhöhtes Risiko hat, welche Leistungen die PrEP umfastt und welche Ärzt_innen die PrEPverschreiben dürfen, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen End Juli in einer jetzt veröffentlichenten Vereinbarug festgehalten.

Die Regelungen der Anspruchsberechtigten folgen weitgehend den Deutsch-Österreichischen Leitlinien zur HIV-Prä-Expositions-Prophylaxe aus dem Jahr 2018.

Als Menschen mit „substanziellem Risiko“ gelten:

– Männer, die Sex mit Männern haben, oder trans* Personen, die in den letzten drei bis sechs Monaten Anlaverkehr ohne Kondom hatten und/oder voraussichtlich in den kommenden Monaten Analverkehr ohne Kondomen haben und/oder in den zwölf Monaten vor der Beratung zur PrEP-Verschreibung eine Geschlechtskrankheit  hatten

– Partner_innen von Menschen mit HIV, bei denen HIV noch sexuell übertragbar ist (das heißt, die Zahl der HIV-Viren im Blut liegt noch nicht seit mindestens sechs Monatenen unter 200 RNA-Kopien/ml Blutplasma)

– intravenös Drogen konsumierende Personen, die keine sterilen Spritzenbestecke verwenden, zum Beispiel, weil sie im Gefängnis keinen Zugang dazu haben (nach individueller Prüfung)

– Menschen, die Sex ohne Kondom mit Partner_innen haben, bei denen eine nicht diagnostizierte und damit nicht behandelte HIV-Infektion wahrscheinlich ist, zum Beispiel bei sexuellen Kontakten mit Menschen aus besonders von HIV betroffenen Gruppen (nach individueller Prüfung).

Finanziert werden die für die PrEP nötigen Untersuchungen sowie die Medikamente.

Laut Vereinbarung umfasst die PrEP-Versorgung
– die ärztliche Beratung
– die PrEP-Medikamente (Versicherte zahlen die gesetzliche Zuzahlung) und die Untersuchungen, die vor und während der PrEP erforderlich sind

Weitere Informationen zu finden unter: https://www.aidshilfe.de/hiv-prep

Leitlinien: deutsch-oesterreichische-leitlinien-zur-hiv-praeexpositionsprophylaxe