HPV-Impfung für Jungen und Mädchen ab dem 9. Lebensjahr

Die Impfung gegen Humane Papillomviren ist nun auch für Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren Kassenleistung. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist am 30. November in Kraft getreten. Damit übernehmen jetzt alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Impfung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte den Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie im September gefasst und damit eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt. Diese hatte sich im Juni für die Standardimpfung gegen Humane Papillomviren (HPV) auch für Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren ausgesprochen. Für Mädchen in diesem Alter ist die HPV-Impfung bereits seit Juli 2007 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zwei Impfungen im Abstand von mindestens fünf Monaten

Humane Papillomviren können Krebserkrankungen auslösen. Eine Immunisierung sollte vor dem ersten Sexualkontakt erfolgen.

Bei der HPV-Impfung sind im Alter von neun bis 14 Jahren zwei Impfungen im Abstand von mindestens fünf Monaten notwendig. Sollte die erste HPV-Impfung im Alter von 15 Jahren oder älter verabreicht werden, sind insgesamt drei Impfungen erforderlich. Eine Nachholimpfung sollte bis zum Alter von 17 Jahren erfolgen. Ziel der HPV-Impfung von Mädchen und Jungen ist die Verringerung von durch HP-Viren hervorgerufenen Tumoren.

Impfung bei U11- sowie J1-Vorsorgeuntersuchung

Für die Impfung bieten sich insbesondere die U11-Vorsorgeuntersuchung (neun bis zehn Jahre) sowie die J1-Vorsorgeuntersuchung (zwölf bis 14 Jahre) an.

20.11.2018_Pressemitteilung_BZgA_Stellungnahme_

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