Arbeitsgruppe III

Situation von Migrantinnen und Migranten mit und ohne Aufenthaltsstatus

Ziel 3: Den spezifischen Bedarfen von Migrantinnen und Migranten im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung, Betreuung und Versorgung im Bereich HIV/Aids wird Rechnung getragen.

AG 3 2019

In der AG 3 haben über einen langen Zeitraum keine Treffen stattgefunden. Ein erstes Treffen fand im Sommer 2019 bei ISA e.V. (FaZIT) statt. Wir haben miteinander das Gesundheisziel 3 durchgearbeitet und mit den aktuellen Gegebenheiten aktualisiert.
Die Sprecher_innen Funktion wird ISA e.V. übernehmen. Damit wurde ein wichtiger erster Schritt für die Umsetzung der Maßnahmen im Gesundheitszieleprozess vollzogen.
Die Mitglieder der AG 3 sind: In VIA, ISA e.V., MASGF, AIDS-Hilfe Potsdam e.V.
Weitere interessierte Institutionen bzw. Akteure sind herzlich eingeladen.
Kontakt: silvia.halpap@fazit-brb.de

Jede Arbeitsgruppe der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids erstellt in Abstimmung mit ihren Mitgliedern einen Rechenschaftsbericht zur Fachtagung.

Der Rechenschaftsbericht der AG 3 anlässlich des 18. Fachtages „Sexuelle Gesundheit in Brandenburg“, am 18.11.2019
Rechenschaftsbericht AG 3

Rechenschaftsbericht der AG 3
anlässlich der 17. Fachtagung „Sexuelle Gesundheit in Brandenburg“
Rechenschaftsbericht AG 3 2018

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetz im Land Brandenburg
Brandenburgische Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (BbgProstSchGZV)
vom 8. Februar 2018

Ab 16. Februar 2018 haben die örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg die Aufgabe, das Anmeldeverfahren und die gesundheitliche Beratung der Prostituierten durchführen.

Zuständig ist damit die Kreisverwaltung bzw. die Verwaltung der kreisfreien Stadt, in deren Gebiet die Tätigkeit der sexuellen Dienstleistung vorwiegend ausgeübt wird.

Ab 1. Marz 2018 haben die örtlich zuständigen Ämter, amtsfreien Gemeinden und die kreisfreien Städte die Aufgaben gegenüber dem Prostitutionsgewerbe wahrzunehmen.

Zuständig ist damit das Amt, die amtsfreie Gemeinde oder kreisfreie Stadt, in deren Gebiet das Gewerbe seinen Sitz hat.

IN VIA e.V. wird im April/Mai 4 regionale Informationsveranstaltung-en durchführen; Materialien für beteiligte Zielgruppen (Prostituierte, Prostitutionsbetriebe, Behörden) sind unter www.invia-streetwork.de zu finden.

Die Verordnung finden Sie unter: http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/ProstSchG