Geschäftsordnung
Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids
vom 02.April 2008
mit Beschlussfassung der Änderung vom 06.05.2013
Aktualisierung und Beschlussfassung vom 27.08.2014 und 27.04.2015
Präambel
Die fachspezifischen Themen, kooperative Zusammenarbeit, Gleichberechtigung und Akzeptanz aller Mitglieder stehen im Vordergrund der Arbeit der Gemeinschaftsinitiative. Eine respektvolle Teamkultur ist Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit und wird von allen Mitgliedern respektiert und in ihren Verhaltens- und Handlungsweisen umgesetzt.
- Aufgaben und Struktur der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids
Die Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Vertreter_innen rechtsfähiger Vereine und Institutionen sowie von landesweit aktiven Initiativen und Selbsthilfegruppen, die im Land Brandenburg Prävention, Beratung, Hilfe und Selbsthilfe im HIV/Aids und STI-Bereich anbieten. Die Geschäftsordnung dient der Abstimmung und Zusammenarbeit ihrer Mitglieder.
1.2. Die Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids hat insbesondere folgende Aufgaben:
1.2.1. Sie beobachtet die epidemiologische Situation im Land Brandenburg, um zielgruppenspezifische Maßnahmen und Materialien für die Strukturelle Prävention sowie Hilfeangebote im Bereich HIV/Aids und STI zu entwickeln.
1.2.2. Sie führt jährlich eine Fachtagung anlässlich des Welt-Aids-Tages durch.
1.2.3. Sie schreibt den Gesundheitszieleprozess im Bereich HIV/Aids und STI fort.
1.2.4. Es wird eine Internetseite der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids geführt. Veröffentlichungen, die unter der Bezeichnung oder im Namen der „Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids“ ins Netz gestellt bzw. über andere Medien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sind mit der Geschäftsstelle vor der Freigabe abzustimmen.
1.3. Die Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids hat folgende Struktur:
die Geschäftsstelle
das Gremium
die Arbeitsgruppen.
- Mitglieder der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids
Der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids gehören die auf der dieser Geschäftsordnung als Anhang beigefügten Liste aufgeführten Vertreter_innen rechtsfähiger Vereine und Institutionen sowie von landesweit aktiven Initiativen und Selbsthilfegruppen als Mitglieder an.
Sie entsenden je eine_n namentlich benannte_n Vertreter_in in das Gremium der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids und benennen für diese_n eine_n Stellvertreter_in.
Jede Institution, jeder Verein und jede Initiative ist nur einmal stimmberechtigt.
Neue Mitglieder können auf schriftlichen Antrag hin aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Gremiums.
Eine Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt auf eigenen Wunsch oder durch Beschlussfassung des Gremiums.
Wenn die Ziele und Interessen der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids durch ein Mitglied nicht mehr vertreten werden, so entscheidet das Gremium per Abstimmung mit einer 2/3 Mehrheit über den weiteren Verfahrensweg.
Beratende Mitglieder und Einzelpersonen, die als Expert_innen einen herausgehobenen Beitrag zur Umsetzung der Gesundheitsziele leisten oder diese inhaltlich begleiten, können an den Sitzungen teilnehmen. Sie sind nicht stimmberechtigt.
Beschlüsse, die die Tragweite und Arbeitsfähigkeit betreffen, z.B. Gesundheitsziele, Aufnahme von neuen Mitgliedern, Ausschluss von Mitgliedern, sind im Gremium zu fassen.
Die Arbeitsgruppen setzen sich aus Mitgliedern der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids zusammen.
- Geschäftsstelle der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids
Die Geschäftsstelle der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids übernimmt die AIDS-Hilfe Potsdam e.V..
Die Geschäftsstelle nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Verfassen von Schreiben, die im Gremium vorgeschlagen und zu denen im Gremium eine Beschlussfassung Vorliegende schriftliche Zustimmung bzw. Ablehnung sind bei der Beschlussfassung entsprechend zu berücksichtigen,
- Organisation, Durchführung und Nachbereitung der landesweiten Fortbildungsveranstaltung für die Aids-Fachkräfte des Landes Brandenburg,
- Organisation, Durchführung und Nachbereitung der jährlichen Fachtagung,
- Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids, Informationsaustausch zu relevanten Themen zwischen den Arbeitsgruppen sicherstellen,
- Organisation von arbeitsgruppenübergreifenden, landesweiten Projekten im Rahmen der Gesundheitszieleplanung,
- Koordination und Kommunikation von Anliegen und Informationen für alle Mitglieder und beratenden Mitglieder der GI.
Die Einladung zur Fachtagung wird von der Geschäftsstelle schriftlich unter Beifügung der vorläufigen Tagesordnung mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag versandt. Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer_innen die Beratungs- und Beschlussvorlagen mindestens eine Woche vor der Veranstaltung.
- Gremium
4.1. Aufgaben des Gremiums
Die Mitglieder des Gremiums sind für die Umsetzung der Gesundheitsziele zuständig.
Das Gremium erarbeitet in Abstimmung mit der Geschäftsstelle der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids für die Fachtagung eine vorläufige Tagesordnung.
Jede Arbeitsgruppe der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids erstellt in Abstimmung mit ihren Mitgliedern einen Rechenschaftsbericht zur Fachtagung. Die auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse von den Teilnehmer_innen der Fachtagung vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen zu den Gesundheitszielen werden von den Mitgliedern des Gremiums geprüft. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung im Gremium zu den aktualisierten, am Bedarf orientierten Gesundheitszielen. Die Gesundheitsziele bilden die Grundlage für die Arbeitsplanung der Arbeitsgruppen. Maßnahmen zu den Zielen werden im Gremium diskutiert und verabschiedet und mit der Bitte um Umsetzung an die Arbeitsgruppen weitergeleitet.
Das Gremium entscheidet über Ausschlüsse von Mitgliedern und über den notwendigen Verfahrensweg bei Verstößen gegen die Geschäftsordnung der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids.
4.2. Vorsitz
Den Vorsitz des Gremiums führt die_der Vertreter_in für den HIV/Aids-Bereich des Gesundheitsministeriums in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle.
4.3. Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfassung erfolgt mit einer einfachen Mehrheit aller anwesenden Mitglieder, es sei denn, die Geschäftsordnung sieht eine 2/3 Mehrheit für Abstimmungen vor. Stimmgleichheit bedeutet Ablehnung, Stimmenthaltung und ungültige Stimmen gelten als nicht gegeben. Vorliegende schriftliche Zustimmung bzw. Ablehnung sind bei der Beschlussfassung entsprechend zu berücksichtigen. Die schriftliche Stellungnahme wird an die einladende Stelle (Gesundheitsministerium) gesandt.
Jede Institution, jeder Verein und jede_r Vertreter_in einer Initiative oder Selbsthilfegruppe ist nur einmal stimmberechtigt.
Die bei den Sitzungen anwesenden Mitglieder sind bei ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig.
Abstimmungen erfolgen im Rahmen der Gremiumssitzungen in der Regel offen durch Handzeichen. Abstimmungen sind auch außerhalb von Gremiumssitzungen in elektronischer Form möglich. In diesen Fällen wird eine Übersicht der abgegebenen Stimmen und des Stimmenverhältnisses nach Ablauf der Abstimmungsfrist allen Mitgliedern elektronisch übermittelt.
4.4. Gremiumssitzungen
Die_der Vertreter_in des Gesundheitsministeriums lädt unter Mitteilung der Tagesordnung zwei Wochen vor dem Termin zu den Sitzungen des Gremiums ein. Mit der Einladung werden vorliegende Beschlussvorlagen zu den Gremiumssitzungen allen Mitglieder der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids zur Verfügung gestellt. Beschlussvorlagen müssen 1 Woche vor den Gremiumssitzungen der einladenden Stelle vorgelegt werden. Später eingehende Beschlussvorlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Sitzungen des Gremiums finden mindestens einmal im Jahr zur Auswertung der Fachtagung, Überarbeitung und Beschlussfassung der Gesundheitsziele, Jahresplanung der Arbeitsgruppen und zum fachlichen Austausch statt. Weitere Sitzungen können bei Bedarf und/oder auf Antrag von Mitgliedern einberufen werden.
- Arbeitsgruppen
5.1. Aufgaben
Aufgabe der Arbeitsgruppen ist es,
- die beschlossenen Gesundheitsziele im Bereich HIV/Aids umzusetzen,
- die jährliche Fachtagung vorzubereiten,
- Entwürfe von Beratungsunterlagen und Rechenschaftsberichten für die Fachtagung der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids zu erarbeiten und
- Stellungnahmen zu Fachfragen zu erarbeiten und im Gremium vorzustellen.
5.2. Mitgliedschaft
Aus den Mitgliedern der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids rekrutieren sich die Mitglieder der Arbeitsgruppen. Über die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgruppe wird im Falle der Nichteinigung der beteiligten Akteure im Gremium entschieden. Die Arbeitsgruppe kann dem Gremium Vorschläge unterbreiten.
Die Sprecher_innen der Arbeitsgruppen können Expert_innen und Fachleute, die mit den Inhalten ihrer Arbeitsschwerpunkte vertraut sind bzw. sich dafür interessieren, als beratende Mitglieder der Arbeitsgruppen benennen.
5.3. Sprecher_in einer Arbeitsgruppe
Die Mitglieder einer Arbeitsgruppe wählen aus ihren Reihen eine_n Sprecher_in. Die Sprecher_innen werden alle 2 Jahre von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe gewählt. Die gewählten Sprecher_innen, sowie deren Vertreter_innen der Arbeitsgruppen werden der Geschäftsstelle namentlich benannt. Der_Die Sprecher_in führt die Geschäfte der jeweiligen Arbeitsgruppe, lädt zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe ein und trägt dafür Sorge, dass allen Mitglieder der Arbeitsgruppe die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, die zur Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgruppe beitragen (z.B. Protokolle, Gesundheitszieletabelle). Die Sprecher_innen der Arbeitsgruppen berichten im Gremium über Arbeitsergebnisse und den Stand der Umsetzung der Gesundheitsziele.
- Fachtagung
6.1. Aufgaben
Die Fachtagung der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids hat folgende Aufgaben:
- das Fachpublikum zu aktuellen Entwicklungen im Bereich HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Infektionen zu informieren
- Bedarfsanalyse auf der Grundlage von Rückmeldungen der Teilnehmenden
- Sensibilisierung für die einzelnen Zielgruppen
- Förderung des Dialogs und Fachaustausches
- Diskussion zum Gesundheitszieleprozess
Die Teilnehmer_innen der Fachtagung der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids nehmen die in den Arbeitsgruppen abgestimmten Rechenschaftsberichte entgegen und bringen ihre Vorschläge und Anregungen zum Gesundheitszieleprozess ein. Sie definieren regionale und überregionale Bedarfe. Die in der Diskussion vorgetragenen Änderungen und Ergänzungen zu den Gesundheitszielen werden im Protokoll der Fachtagung erfasst und in der nächsten Sitzung des Gremiums diskutiert. Zu den Ergebnissen wird im Gremium abgestimmt.
6.2. Teilnehmer_innen
Zu den Fachtagungen laden die Geschäftsstelle und das Gesundheitsministerium alle Akteur_innen, Vereine, Institutionen und Interessierte ein, die im HIV/Aids/STI-Bereich bekannt sind oder vom Gremium vorgeschlagen werden.
6.3. Vorsitz
Den Vorsitz der Fachtagung führt die Geschäftsstelle. Die Diskussion zum Gesundheitszieleprozess wird von der_dem Vertreter_in des Gesundheitsministeriums moderiert.
- Geltungsbereich
Die Geschäftsordnung der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids gilt für die Durchführung von Sitzungen und Tagungen sowie für alle Formen der Außendarstellung in der Öffentlichkeit und in der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern.
- Überprüfungsklausel
Das Gremium der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids kann jederzeit die Zweckmäßigkeit und Praktikabilität der Geschäftsordnung überprüfen und passt sie bei Bedarf an.
Über Änderungen der Geschäftsordnung beschließt das Gremium mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Gremiums.
- Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung wurde von den Mitgliedern der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids am 17.04.2015 mit Änderungen beschlossen und tritt gleichzeitig Kraft.