PrEP wird Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Am 11. Mai trat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Es regelt auch den Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf Finanzierung der HIV-Prophylaxe PrEP. Abgerechnet werden kann die Leistung voraussichtlich ab dem 1. September.

Laut TSVG haben gesetzlich krankenversicherte Menschen ab 16 Jahren mit einem substanziellen Infektionsrisiko einen gesetzlichen Anspruch auf die Beratungen, Vor- und Begleituntersuchungen sowie Medikamente, die für diese Form der HIV-Prophylaxe nötig sind.

Die Regelung gilt nicht für private Krankenkassen, da das TSVG sich nur auf gesetzliche Kassen beziehe und verpflichte die privaten Kassen nicht. Der PKV-Verband wolle dahin wirken, dass die PrEP den Versicherten – analog zu den Vereinbarungen der GKV – ermöglicht werde. Jede Kasse werde dazu aber eigene Regelungen finden. mehr