aktualisierte Broschüre: Deine Rechte im Gesundheitswesen Informationen für Menschen mit HIV

Deine Rechte im Gesundheitswesen

Informationen für Menschen mit HIV

Menschen mit HIV erleben immer wieder Diskriminierung, auch und vor allem im Gesundheitswesen, etwa

  • Termine nur am Ende des Tages (weil man angeblich im Anschluss sämtliche Gerätschaften oder sogar das Behandlungszimmer besonders reinigen müsse),
  • Verstöße gegen den Datenschutz (z.B., indem am Krankenbett oder auf der Patientenakte ein farbiger Punkt oder gar die Aufschrift „HIV“ angebracht wird),
  • Verweigerung oder Abbruch einer Behandlung, wenn die HIV-Infektion bekannt wird.

Wer so etwas erlebt, vielleicht sogar mehrmals, kann sich ausgeliefert fühlen. Gegen Diskriminierung kann man sich aber wehren – und dadurch schützt man oft andere vor ähnlichen Erfahrungen.

Die Broschüre zeigt deshalb mit Fallbeispielen, welche Rechte Menschen mit HIV im Gesundheitswesen haben und was sie tun können, wenn diese Rechte verletzt werden. Außerdem nennt sie Anlauf- und Beratungsstellen, Beschwerdestellen und weiterführende Literatur.

  1. Auflage, 2022

Bestellservice der Deutschen Aidshilfe: https://www.aidshilfe.de/shop/rechte-gesundheitswesen

Affenpocken jetzt auch in Deutschland

Affenpocken jetzt auch in Deutschland

Immer mehr europäische Länder melden Affenpocken-Fälle, schwule Männer sind besonders betroffen. Das RKI ruft zu Wachsamkeit auf, Expert*innen warnen zugleich vor Panik: Die Erkrankung verläuft in der Regel milde. Wichtigste Botschaft: Symptome ärztlich untersuchen lassen.

Auch in Deutschland ist jetzt ein erster Fall von Affenpocken bei Menschen gemeldet worden. Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr in München hat das Affenpockenvirus am Donnerstag zweifelsfrei bei einem Patienten nachgewiesen, berichtete der Sanitätsdienst der Bundeswehr. Bereits seit Anfang Mai sind Fälle diagnostiziert worden – zunächst in Großbritannien, zuletzt auch in Spanien, Portugal, den USA und Kanada. Viele der Fälle betrafen Männer, die Sex mit Männern hatten.

Nicht mit Aids vergleichbar

Ein Virus aus Afrika, das insbesondere schwule Männer betrifft – viele Menschen fühlten sich in den letzten Tagen an die Anfänge der HIV/Aids-Epidemie erinnert. Doch der Vergleich ist zum Glück nicht zutreffend: Die Ursache von Aids war damals rätselhaft, Übertragungswege waren unklar. Die Erkrankung führte bei vielen Menschen zum Tod. Die Affenpocken hingegen sind schon lange bekannt und verlaufen meist milde.

Wie gefährlich sind „Affenpocken“ für Menschen mit HIV?

Bisher scheinen HIV-Positive unter HIV-Therapie und mit gutem Immunstatus nicht stärker gefährdet zu sein als andere. Bei Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem könnte ein höheres Infektionsrisiko und ein höheres Risiko für einen schwereren Verlauf bestehen. Hierzu fehlen bislang aber belastbare Daten.  Auch Menschen mit HIV können sich impfen lassen, solange ihre Helferzahl mindestens bei 100 liegt.

Bei Personen mit schwächerem oder geschwächtem Immunsystem (100 bis 750 Helferzellen pro Mikroliter Blutplasma) wurde aber beobachtet, dass die Impfwirkung geringer ausfallen kann.

Internationaler Affenpocken-Ausbruch: Fallzahlen und Einschätzung der Situation in Deutschland

Mit Stand 5.7.2022 sind 1242 Affenpockenfälle aus allen 16 Bundesländern ans RKI übermittelt worden. Diese Fälle stehen im Zusammenhang mit weiteren Affenpocken-Fällen, die seit Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind. Das Besondere an diesen Fällen ist, dass die Betroffenen zuvor nicht – wie sonst in der Vergangenheit – in afrikanische Länder gereist waren, in denen das Virus endemisch ist (West- und Zentralafrika), und dass viele Übertragungen offenbar im Rahmen von sexuellen Aktivitäten (aktuell insbesondere bei Männern, die sexuelle Kontakte mit anderen Männern hatten) erfolgt sind. Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Weitere Fälle sind in Deutschland zu erwarten. Nach derzeitigem Wissen ist für eine Übertragung des Erregers ein enger Kontakt erforderlich. Es scheint weiterhin möglich, den aktuellen Ausbruch in Deutschland zu begrenzen, wenn Infektionen rechtzeitig erkannt und Vorsichtsmaßnahmen umgesetzt werden. Informationen zu Symptomen, Übertragungswegen und Schutzmöglichkeiten (u.a. auch die Möglichkeit einer Impfung) sind daher essentiell. Ärztinnen und Ärzte sollten Affenpocken auch bei Personen ohne bekannte Reiseanamnese in Endemiegebiete (West- und Zentralafrika) mit unklaren pockenähnlichen Hauteffloreszenzen (in Abgrenzung von Windpocken etc.) oder Läsionen in die erweiterten differenzialdiagnostischen Überlegungen mit einbeziehen. Eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland schätzt das RKI nach derzeitigen Erkenntnissen als gering ein. Das RKI beobachtet die Situation weiter sehr genau und passt seine Einschätzung dem aktuellen Kenntnisstand an.

Informationsquellen:

Unter www.rki.de/affenpocken stellt das RKI verschiedene Empfehlungen, u.a. eine Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte zu Verdachtsabklärung und Maßnahmen bei Affenpocken, Empfehlungen zum Umgang mit Infizierten und Kontaktpersonen und Hinweise zur Diagnostik und Therapie zur Verfügung.

Auf dieser Seite werden die wichtigsten Infos zu „Affenpocken“ (auch Monkeypox oder MPX) zusammengefasst (Übertragung, Symptome, Verlauf, Behandlung sowie Impfung und Schutzmöglichkeiten).  https://www.aidshilfe.de/affenpocken

Informationen zur Impfung gegen Affenpocken, Impfempfehlung der STIKO und Impf-FAQ: www.rki.de/affenpocken-impfung

Flyer von RKI und BZgA zu Affenpocken, u.a. zu Übertragungs­wegen und Präventions­möglichkeiten (29.6.2022)

 

Deutsch-Österreichische Leitlinie zur HIV-PEP aktualisiert

Deutsch-Österreichische Leitlinie zur HIV-PEP aktualisiert

13.05.2022

Nach einem Kontakt mit HIV kann eine medikamentöse Prophylaxe (HIV-Post-Expositions-Prophylaxe, kurz HIV-PEP) eine HIV-Infektion meistens verhindern. Die Deutsche und die Österreichische AIDS-Gesellschaft haben ihre Leitlinie zur HIV-PEP nun aktualisiert.

Bei der Frage, wann eine HIV-PEP empfohlen, angeboten oder nicht angeboten werden soll, hat sich nur wenig geändert. Neu sind Empfehlungen für die Medikamente sowie zum Vorgehen bei tiefen Bissverletzungen, blutenden Schnittverletzungen mehrerer Beteiligter und bei sexualisierter Gewalt.

HIV-PEP: empfehlen, anbieten, nicht anbieten?

Entscheidend dafür, ob eine PEP empfohlen, angeboten oder nicht angeboten werden soll, ist die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung. Sie steigt mit der übertragenen Virenmenge und hängt auch vom Ort (intakte Haut, verletzte Haut, Schleimhaut), der Art und der Dauer des Kontakts mit HIV ab.

Unter der Behandlung mit HIV-Medikamenten ist die Zahl der HIV-Kopien im Blut und anderen Körperflüssigkeiten so gering, dass eine HIV-PEP in der Regel nicht angezeigt ist.

Zu HIV-Infektionen kann es kommen, wenn größere Mengen HIV-haltiger Körperflüssigkeiten von Menschen mit HIV übertragen werden, die keine HIV-Medikamente nehmen oder bei denen die Medikamente die Virenvermehrung nicht vollständig unterdrückt wird. Zu diesen Körperflüssigkeiten gehören vor allem Blut, Samenflüssigkeit, Vaginalsekret und der Flüssigkeitsfilm auf Darmschleimhaut.

HIV-PEP: Arbeitswelt, Sex, Drogenkonsum

  • Im beruflichen Zusammenhang wird eine HIV-PEP dann empfohlen, wenn zum Beispiel bei einer Stichverletzung durch die Haut (perkutan) mit einer Injektionsnadel oder einer anderen Hohlraumnadel oder bei einer Schnittverletzung mit einem Skalpell oder Messer eine größere Menge einer (wahrscheinlich) HIV-haltigen Körperflüssigkeit in den Körper gelangt.
  • Um eine HIV-Infektion auf sexuellem Weg zu stoppen, wird eine PEP bei ungeschütztem eindringendem oder aufnehmendem Anal- oder Vaginalverkehr empfohlen, wenn der*die Sexualpartner*in mit erhöhter Wahrscheinlichkeit eine nicht oder nicht ausreichend behandelte HIV-Infektion hat.
  • Im Kontext des intravenösen Drogengebrauchs wird zu einer HIV-PEP geraten, wenn ein Injektionsbesteck geteilt wurde, das Blut mit einer infektionsrelevanten HIV-Menge enthält. Gebrauchte Spritzen, die etwa in Parks gefunden werden, stellen dagegen laut Leitlinie kein HIV-Infektionsrisiko dar, sodass keine PEP erfolgen soll.

Neu: Empfehlungen zur HIV-PEP nach sexualisierter Gewalt

In die Leitlinie neu aufgenommen wurden die Aspekte sexualisierte Gewalt und Biss- und Schnittverletzungen:

Opfern sexualisierter Gewalt soll eine PEP angeboten werden, wenn es zu Anal- oder Vaginalverkehr ohne Schutz gekommen ist; explizit genannt werden der Schutz durch Kondome/Femidome oder eine HIV-Prä-Expositions-Prophylaxe, hinzu kommt der Schutz durch eine HIV-Therapie.

Eine PEP nach Oralverkehr soll hingegen nicht erfolgen, da das HIV-Risiko minimal ist.

Ebenfalls neu: Empfehlungen zur HIV-PEP nach Biss- und Schnittverletzungen

Auch bei tiefen blutigen Bissverletzungen soll eine PEP empfohlen werden, wenn sie durch eine nicht oder nicht ausreichend antiretroviral behandelte HIV-positive Person verursacht wurde, die zum Zeitpunkt des Bisses selbst blutende Verletzungen im Mund aufweist. Als Beispiel wird ein Zungenbiss durch einen epileptischen Anfall genannt.

Bei seriellen Schnittverletzungen, das heißt, wenn mehrere Personen blutende Verletzungen durch dasselbe Instrument erleiden, soll eine HIV-PEP angeboten werden.

Deutsch-Österreichische Leitlinie zur medikamentösen Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach HIV-Exposition (Version 2022)

Vergewaltigt – was nun? – Fünfte Brandenburger Klinik bietet vertrauliche Spurensicherung

„Ich brauche dringend ein Gespräch mit einer Gynäkolgin/einem Urologen“ – mit diesem Schlüsselsatz bei der Aufnahme gibt es sofort und vertraulich zusätzliche Hilfe an nunmehr fünf Kliniken in Brandenburg.


Mit der Soforthilfe haben Opfer sexueller Gewalt – unabhängig von einer Anzeige – die Möglichkeit, neben der medizinischen Versorgung vertraulich von einer Ärztin oder einem Arzt Tatspuren sofort sichern zu lassen. Wenn das Opfer sich erst spät für eine Anzeige entscheidet, kann die Polizei auf das Beweismaterial zurückgreifen.
Die vertrauliche Spurensicherung wird in fünf Brandenburger Kliniken angeboten:
Klinikum Frankfurt (Oder)
Ruppiner Kliniken Kliniken Neuruppin
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam
Klinikum Brandenburg an der Havel.

Das Programm „Vergewaltigt – was nun? Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung“ gibt es seit 2014 im Land Brandenburg, es richtet sich an Frauen, Männer und Kinder aller Altersgruppen. Wenn ein Opfer in einer der fünf Kliniken kommt, kann es unter anderem mit dem Satz „Ich brauche dringend eine Gespräch mit einer Gynäkologin/ einem Urologen“ diskret darauf aufmerksam machen, dass eine sexuelle Gewalttat bzw. eine Vergewaltigung stattgefunden hat. In diesem Fall wird es unverzglich zu der entsprechenden Station weitergeleitet. Dort wird in ruhiger Atmosphäre das weitere Vorgehen mit der Ärztin oder dem Arzt beraten. Auf Wunsch wird auch der Kontakt zu Opferunterstüzungseinrichtungen vermittelt, die Betroffene nachsorgend beraten.

Informationen zur medizinischen Soforthilfe und vertraulichen Spurensicherung gibt es bei allen Opferberatungsstellen der Opferhilfe des Landes Brandenburg:
http://www.opferhilfe-brandenburg.de

und auf der Internetseite:
http://www.hilfe-nach-vergewaltigung-brandenburg.de

Download für Infoflyer in mehreren Sprachen:
https://www.hilfe-nach-vergewaltigung-brandenburg.de/download-infomaterial/

Neue Broschüre: Infos in Leichter Sprache

Die Deutsche Aidshilfe hat eine neue Broschüre herausgegeben.

Infos in Leichter Sprache zu HIV und Aids, Geschlechts-Krankheiten, Hepatitis
Mit diesem Heft möchte die Deutsche Aidshilfe in Leichter Sprache über HIV und Aids aufklären.

Dort wird z.B. erklärt:

  • Was ist HIV?
  • Was ist Aids?
  • Wie kann ich mich schützen?
  • Wo bekomme ich Hilfe?
  • Und vieles mehr.

Ebenfalls sind darin Infos zu Geschlechts-Krankheiten zu finden.

Die Krankheiten werden beim Sex übertragen.

Bestellt werden kann diese Broschüre:

https://www.aidshilfe.de/shop/infos-leichter-sprache-hiv-aids-geschlechts-krankheiten-hepatitis

Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern bei der Blutspende

Blutspende-Ausschluss: Problem der Diskriminierung nicht gelöst

Deutsche Aidshilfe: Die neue Regelung zum Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Es ist an der Zeit für ein interdisziplinäres Verfahren mit Beteiligung der betroffenen Gruppen.
In Deutschland wurde im Herbst 2021 die Karenzzeit für Männer, die Sex mit Männern haben, von 12 auf 4 Monate verkürzt, für dauerhaft monogam lebende Paare gilt keine „Wartezeit“. Trans* Personen werden in der Regelung gesondert erwähnt.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat heute eine überarbeitete Fassung der Richtlinie Hämotherapie veröffentlicht, die den Ausschluss von Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko von der Blutspende regeln soll. Sie reagiert damit auf jahrelange Kritik, dass der weitgehende Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, diskriminierend sei.
Die neue Regelung ist bei der Bundesärztekammer nachzulesen.

In Zukunft sollen auch schwule und bisexuelle Männer spenden dürfen, wenn sie in einer dauerhaften monogamen Beziehung leben. Sexuelle Kontakte zwischen Männern außerhalb solcher Beziehungen führen fortan zu einem Ausschluss für vier Monate, statt wie bisher für ein Jahr. Beim Sexualverkehr zwischen Männern und Frauen führen nur „häufig wechselnde Partner/Partnerinnen“ zum Ausschluss.

Die Deutsche Aidshilfe kritisiert die deutsche Blutspenderichtlinie in einer detaillierten Positionsbeschreibung.
Positionsbeschreibung der Deutschen Aidshilfe.

Dazu sagt Björn Beck vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe:

„Wir begrüßen, dass statt Gruppenzugehörigkeiten in Zukunft reale HIV-Risiken eine größere Rolle spielen sollen. Leider müssen wir aber feststellen: Die neue Version des Ausschlusses löst das Problem der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern nicht. Das Kriterium der Monogamie ist zumindest fragwürdig, kann doch jeder Mensch nur über sein eigenes Verhalten sichere Aussagen machen. Die gesonderte Nennung von trans Personen ist schlicht stigmatisierend. Die Ausschlussfrist von vier Monaten ist nicht nachvollziehbar. “

Diskriminierende Sprache

Ein zugrunde liegendes Papier der BÄK und anderer Organisationen verwendet zudem diskriminierende Begriffe wie „sexuelles Risikoverhalten“ oder „Risikogruppe“. Es gendert nur zweigeschlechtlich, sodass Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau begreifen schlicht ausgeblendet werden.

Entwicklungen zur Blutspende in anderen europäischen Ländern aus?

In Frankreich sollen sexuell aktive schwule und bisexuelle Männer künftig ohne Karenzzeit Blut spenden dürfen.

Derzeit sind sie nur zugelassen, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen gleichgeschlechtlichen Sex hatten. Diese Einschränkung soll zum 16. März 2022 aufgehoben werden.

In Griechenland wurde am 10. Januar 2022 das generelle Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), aufgehoben. Bislang wurde dort allen Männern, die seit dem Jahr 1977 mindestens einmal Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann hatten, die Blutspende verweigert.

In Litauen sollen ab Mai 2022 MSM ohne viermonatige Karenzzeit Blut spenden dürfen. Der Blutspendebogen soll künftig keine Fragen zur sexuellen Orientierung enthalten, stattdessen werde eine „neutrale Frage“ zu riskantem Sexualverhalten aufgenommen, heißt es auf der Seite des Litauischen Nationalfersehens und -Radios LRT.

England: England hat im September 2021 gezeigt, dass es auch anders geht: Ein interdisziplinäres Steering-Komitee hat eine innovative Regelung erarbeitet, die ohne die Zuschreibung von Risiken an bestimmte Gruppen auskommt.

Sabine Frank

HIV im Arbeitsleben: E-Learning gegen Vorurteile

#positivarbeiten:Deutsche Aidshilfe und Relias Learning GmbH veröffentlichen zum Welt-Aids-Tag kostenloses Fortbildungstool für eine diskriminierungsfreie und entspannte Zusammenarbeit.

Menschen mit HIV können heute bei rechtzeitiger Diagnose und Behandlung leben und arbeiten wie andere Menschen auch. Sie erleben jedoch häufig noch Diskriminierung, Vorurteile oder unnötige Berührungsängste – auch im Arbeitsleben. Um das zu ändern, wurde #positivarbeiten ins Leben gerufen, die Arbeitgeber*innen-Deklaration der Deutschen Aidshilfe gegen Diskriminierung – für Respekt und Selbstverständlichkeit. In Deutschland haben bereits über 145 Unternehmen, Verbände, Städte, Ministerien und Betriebe unterzeichnet.

Lebendiges Wissen

Auch die Relias Learning GmbH ist seit 2020 dabei. Zusammen mit der Deutschen Aidshilfe hat der Online-Bildungsanbieter für das Gesundheitswesen jetzt seine Expertise genutzt und den etwa 60-minütigen E-Learning-Kurs „Leben und Arbeiten mit HIV“ entwickelt, der individuell und kostenlos absolviert werden kann. Der Kurs frischt Grundlagenwissen zum Thema HIV auf, baut Mythen, Ängste und Vorurteile ab und vermittelt, wie die ganz selbstverständliche Zusammenarbeit mit HIV-positiven Kolleg*innen gelingt. Fallbeispiele, Videosequenzen und Antworten von HIV-positiven Menschen auf häufig gestellte Fragen lassen das Thema lebendig werden.

Gelebte Diversität

„Für Relias sind Diversität und Inklusion ein Herzensanliegen und gelebte Realität. Auch in unseren E-Learning-Kursen bilden wir die Vielfalt der Gesellschaft ab. Deshalb haben wir gerne die Erklärung #positivarbeiten unterzeichnet – und der Deutschen Aidshilfe angeboten, dieses Anliegen mit dem zu unterstützen, was wir am besten können: mit einem E-Learning-Modul“, erklärt Geschäftsführer Stefan Herm.

„Die Deutsche Aidshilfe begrüßt dieses Engagement von Relias sehr“, erklärt Winfried Holz vom DAH-Vorstand. „Selbstverständlich positiv leben und arbeiten – das lässt sich nur mit dem Engagement vieler in der Arbeitswelt und unter Einbeziehung von Menschen mit HIV selbst erreichen. So geht #positivarbeiten: Auf Worte folgen Taten für ein diskriminierungsfreies Miteinander. Dabei bringen die Unterzeichnenden ihre ureigenen Fähigkeiten und Qualitäten ein. Das ist großartig und wir hoffen, dass sich viele daran ein Vorbild nehmen!“

Der E-Learning-Kurs „Leben und Arbeiten mit HIV“ steht auf der Relias-Webseite kostenlos und ohne Registrierung zur Verfügung. Notwendig sind nur ein Internetzugang und ein Browser.

Zum E-Learning Kurs: http://preview.relias.com/library/demo/de/rel-de-0-50520/story.html.

#positivarbeiten: www.positiv-arbeiten.de

Relias Learning: https://www.relias.de/

Deutsche Aidshilfe: www.aidshilfe.de

Pressekontakt:

Deutsche Aidshilfe
Holger Wicht – Pressesprecher
Tel. (030) 69 00 87 – 16
presse@dah.aidshilfe.de
www.aidshilfe.de

Junge Menschen besonders von Chlamydien betroffen

BZgA informiert mit Social-Media-Kampagne

Chlamydien zählen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen (STI).
Aktuelle Daten der GeSiD-Studie zu Gesundheit und Sexualität in Deutschland belegen, dass jedoch lediglich ein Fünftel der Erwachsenen zwischen 18 und 35 Jahren Chlamydien kennt. Vor allem junge Menschen sind stark von diesen bakteriellen Infektionen betroffen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht mit ihrer Initiative LIEBESLEBEN daher ab sofort verstärkt in sozialen Netzwerken auf Chlamydien aufmerksam: Unter dem Hashtag #WissenWasRumgeht sind junge Leute aufgerufen, sich zu dem Thema auf www.liebesleben.de zu informieren.

Die Kommunikation in der ärztlichen Praxis unterstützt die neue Informationskampagne mit Factsheets für Ärztinnen und Ärzte, Flyern für Patientinnen und Patienten und Wartezimmerplakaten für die direkte Ansprache junger Frauen und Männer. Zudem verstärken reichweitenstarke Influencerinnen und Influencer im Netz und in den sozialen Medien die Aufmerksamkeit für das Thema Chlamydien.

Chlamydien verursachen häufig keine Symptome

Chlamydien-Infektionen lösen häufig keine Beschwerden aus. Symptome wie Ausfluss, Brennen beim Wasserlassen oder Schmerzen beim Sex sowie Zwischenblutungen können auftreten – meist ein bis drei Wochen nach der Ansteckung – sie müssen es aber nicht. Auch können sich Beschwerden von selbst bessern oder sogar ganz verschwinden. Dennoch kann eine Chlamydien-Infektion noch immer im Körper sein und sich weiter ausbreiten. Wer Anzeichen bei sich bemerkt oder vermutet, sich mit Chlamydien angesteckt zu haben, sollte so schnell wie möglich zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Unbehandelt kann eine Chlamydien-Infektion Entzündungen der Geschlechtsorgane auslösen, die mit der Zeit bei Frauen und Männern zu Unfruchtbarkeit führen können. Wird eine Infektion mit Chlamydien frühzeitig erkannt, ist sie in der Regel mit Antibiotika schnell und vollständig heilbar.

Kondome können vor Chlamydien schützen

Chlamydien werden weitergegeben, wenn infizierte Schleimhaut mit nicht infizierter Schleimhaut in Berührung kommt. Schmierinfektionen sind auch möglich. Übertragungswege sind daher vor allem ungeschützter Vaginal-, Anal- und Oralsex sowie die gemeinsame Benutzung von Sexspielzeug ohne Kondom. Einen vollständigen Schutz vor einer Infektion mit Chlamydien gibt es nicht, doch die Verwendung von Kondomen kann das Risiko einer Ansteckung stark senken.

Weiterführende Informationen zu Chlamydien und zur Chlamydien-Kampagne bietet die BZgA unter:
www.liebesleben.de/wissenwasrumgeht

ob in der Schule oder in den medizinischen Versorgungsstrukturen wie der ärztlichen Praxis.

Website www.liebesleben.de

Instagram www.instagram.com/liebesleben_de/

Facebook www.facebook.com/liebesleben.de

Twitter https://twitter.com/LIEBESLEBEN_DE

YouTube www.youtube.com/c/LIEBESLEBEN

Leben mit HIV heute: Vorurteile schaden mehr als die Infektion

Deutsche Aidshilfe und Institut für Demokratie präsentieren Ergebnisse des Forschungsprojektes „positive stimmen 2.0“. Fazit: gutes Leben mit HIV ist medizinisch möglich – der gesellschaftliche Umgang hinkt hinterher.
Auf die Ergebnisse aufbauend sind Handlungsempfehlungen und Forderungen partizipativ entwickelt worden, die dazu beitragen sollen, HIV-bezogene Diskriminierung abzubauen und die Entstigmatisierung von HIV voranzutreiben.
Sie sind in der Broschüre „positive stimmen 2.0 – Mit HIV leben, Diskriminierung abbauen. Einblicke und Ergebnisse aus einem partizipativen Forschungsprojekt zum Leben mit HIV in Deutschland“
zu lesen.

Weitere Informationen und Download der Broschüre: www.positive-stimmen.de/ergebnisse

Alternativ können Sie die Broschüre als Printversion (kostenlos) bestellen

PEP-Notfalldepot an Brandenburger Kliniken

HIV – PEP Notfalldepot in Brandenburger Kliniken

Postexpositionsprophylaxe (PEP) gegen HIV-Infektionen wurde auf dem Workshop HIV-Postexpositionsprophylaxe im September 1999 in Hamburg definiert „als die Behandlung von einer Person, die mit einer anderen tatsächlich (oder möglicherweise) mit HIV infizierten Person/Sache derart in Kontakt getreten ist, dass eine Infektion mit HIV zumindest potenziell möglich ist“.
Um im Sinne dieser Postexpositionsprophylaxe rasch, d. h. innerhalb von etwa zwei Stunden nach möglicher Exposition, handeln zu können, hat das Gesundheitsministerium im Auftrag der „Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids“ eine aktualisierte Übersicht für Brandenburg erstellt, aus der hervorgeht, welche Krankenhäuser / Kliniken und weitere Standorte dieses Angebot vorhalten.