Bundestag verbietet Diskriminierung schwuler Männer bei der Blutspende

Menschen, die Blut spenden wollen, dürfen in Zukunft nicht mehr auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität zurückgewiesen werden!

Das hat der Bundestag am 16.03.2023, mit einer Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen. Ob das Ziel einer diskriminierungsfreien Regelung bei der Blutspende so erreicht wird, hängt nun von der Gestaltung einer neuen Regelung durch die Bundesärztekammer ab.

Künftig darf ein Ausschluss oder eine Rückstellung Spendewilliger nur noch „auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens“ verfügt werden. Der Bundesärztekammer wird im geänderten Gesetzestext aufgetragen, eine diskriminierungsfreie Regelung zu schaffen.

Details zur Befragung und zur  Rückstellung Spendewilliger aufgrund von Risiken sind nicht im Transfusionsgesetz selbst festgeschrieben, sondern in der Hämotherapierichtlinie. Demnach dürfen Männer, die in den letzten vier Monaten Sex mit Männern hatten, nicht spenden – außer, sie leben in einer monogamen Beziehung. Begründung: Schwule und bisexuelle Männer haben statistisch ein höheres HIV-Risiko haben als die Gesamtbevölkerung. Zwar werden Blutspenden auf HIV getestet. Haben sich Blutspender*innen jedoch erst kürzlich mit HIV infiziert, schlägt der Test möglicherweise noch nicht an.

Die bisherige Regelung hat auch die Deutsche Aidshilfe als diskriminierend kritisiert, weil sie schwule Männer zu pauschal und ohne ausreichende Begründung ausschließe. „Ziel muss eine Regelung sein, die die hohe Sicherheit von Blutprodukten in Deutschland aufrechterhält, gleichzeitig aber niemanden unnötig zurückweist.“  Dafür gilt es laut Europäischem Gerichtshof, zunächst andere Möglichkeiten auszuschöpfen, die Risiken reduzieren können, etwa andere Testverfahren oder andere Kriterien bei der Befragung.

Zur Gesetzesänderung erklärt die Deutsche Aidshilfe:

Wir begrüßen den Vorstoß der Bundesregierung, die Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer bei der Blutspende per Gesetz zu beenden.

Nach dem neuen Gesetzestext dürfen die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Personen und ihrer Sexualpartner*innen keine Rolle mehr spielen, sondern nur noch das jeweilige individuelle Sexualverhalten. Das ist ein großer Fortschritt.

Es liegt nun in der Verantwortung der Bundesärztekammer eine konkrete neue Regelung zu erarbeiten, die Risiken wirkungsvoll ausschließt, ohne zu diskriminieren.

Ob die neue Regelung die schwierige Fragestellung zufriedenstellend lösen wird, lässt sich allein auf Grundlage des Gesetzestextes nicht sagen. Alles hängt davon ab, wie die Praxis von Rückstellungen in Zukunft in der Hämotherapierichtlinie geregelt wird.

Eine Einschätzung, wie sich eine noch zu findende neue Regelung auf die Sicherheit von Blutprodukten auswirken wird, ist noch nicht möglich. Entscheidend wird sein, ob alle Möglichkeiten zur Reduzierung von Risiken ausgeschöpft werden, die keinen unnötigen Ausschluss bedeuten.

Kurz: Ob die neue Regelung Diskriminierung wirklich verhindert und die Sicherheit von Blutprodukten gewährleistet, lässt sich anhand dieser gesetzlichen Vorgabe noch nicht beurteilen.

Zufriedenstellende Lösung für Blutspende-Ausschluss durch vielfältige Perspektiven sichern

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre haben wir uns immer wieder dafür ausgesprochen, die neue Regelung in einem interdisziplinären und partizipativen Prozess zu erarbeiten: Fachleute verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen und Verbände, die die bisher vom Ausschluss betroffenen Gruppen repräsentieren, sollten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Alle vorherigen Versuche der Bundesärztekammer, eine akzeptable und nachvollziehbare Regelung zu schaffen, waren nicht erfolgreich. Die bisherigen Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und weiterer medizinisch geprägter Gremien lassen darauf schließen, dass es den Beteiligten an Wissen gegenüber den Lebens- und Verhaltensweisen schwuler Männer und trans Menschen sowie an sprachlicher Sensibilität mangelt.

Anders formuliert: Wo es um Sexualität und die Befragung von Menschen zu einem sehr sensiblen Thema geht, reicht die medizinische Perspektive nicht aus. Es ist Zeit, Wissen und Erfahrungen anderer Fachleute einzubeziehen. In England ist das beispielsweise mit der Gründung eines Steering-Komitees geschehen.

 

Position der Deutschen Aidshilfe zur bisherigen Regelung

Veröffentlicht in AG1, AG2, AG4, Allgemein, Informationen, Medizin.

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