aktualisierte Broschüre: Deine Rechte im Gesundheitswesen Informationen für Menschen mit HIV

Deine Rechte im Gesundheitswesen

Informationen für Menschen mit HIV

Menschen mit HIV erleben immer wieder Diskriminierung, auch und vor allem im Gesundheitswesen, etwa

  • Termine nur am Ende des Tages (weil man angeblich im Anschluss sämtliche Gerätschaften oder sogar das Behandlungszimmer besonders reinigen müsse),
  • Verstöße gegen den Datenschutz (z.B., indem am Krankenbett oder auf der Patientenakte ein farbiger Punkt oder gar die Aufschrift „HIV“ angebracht wird),
  • Verweigerung oder Abbruch einer Behandlung, wenn die HIV-Infektion bekannt wird.

Wer so etwas erlebt, vielleicht sogar mehrmals, kann sich ausgeliefert fühlen. Gegen Diskriminierung kann man sich aber wehren – und dadurch schützt man oft andere vor ähnlichen Erfahrungen.

Die Broschüre zeigt deshalb mit Fallbeispielen, welche Rechte Menschen mit HIV im Gesundheitswesen haben und was sie tun können, wenn diese Rechte verletzt werden. Außerdem nennt sie Anlauf- und Beratungsstellen, Beschwerdestellen und weiterführende Literatur.

  1. Auflage, 2022

Bestellservice der Deutschen Aidshilfe: https://www.aidshilfe.de/shop/rechte-gesundheitswesen

Affenpocken jetzt auch in Deutschland

Affenpocken jetzt auch in Deutschland

Immer mehr europäische Länder melden Affenpocken-Fälle, schwule Männer sind besonders betroffen. Das RKI ruft zu Wachsamkeit auf, Expert*innen warnen zugleich vor Panik: Die Erkrankung verläuft in der Regel milde. Wichtigste Botschaft: Symptome ärztlich untersuchen lassen.

Auch in Deutschland ist jetzt ein erster Fall von Affenpocken bei Menschen gemeldet worden. Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr in München hat das Affenpockenvirus am Donnerstag zweifelsfrei bei einem Patienten nachgewiesen, berichtete der Sanitätsdienst der Bundeswehr. Bereits seit Anfang Mai sind Fälle diagnostiziert worden – zunächst in Großbritannien, zuletzt auch in Spanien, Portugal, den USA und Kanada. Viele der Fälle betrafen Männer, die Sex mit Männern hatten.

Nicht mit Aids vergleichbar

Ein Virus aus Afrika, das insbesondere schwule Männer betrifft – viele Menschen fühlten sich in den letzten Tagen an die Anfänge der HIV/Aids-Epidemie erinnert. Doch der Vergleich ist zum Glück nicht zutreffend: Die Ursache von Aids war damals rätselhaft, Übertragungswege waren unklar. Die Erkrankung führte bei vielen Menschen zum Tod. Die Affenpocken hingegen sind schon lange bekannt und verlaufen meist milde.

Wie gefährlich sind „Affenpocken“ für Menschen mit HIV?

Bisher scheinen HIV-Positive unter HIV-Therapie und mit gutem Immunstatus nicht stärker gefährdet zu sein als andere. Bei Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem könnte ein höheres Infektionsrisiko und ein höheres Risiko für einen schwereren Verlauf bestehen. Hierzu fehlen bislang aber belastbare Daten.  Auch Menschen mit HIV können sich impfen lassen, solange ihre Helferzahl mindestens bei 100 liegt.

Bei Personen mit schwächerem oder geschwächtem Immunsystem (100 bis 750 Helferzellen pro Mikroliter Blutplasma) wurde aber beobachtet, dass die Impfwirkung geringer ausfallen kann.

Internationaler Affenpocken-Ausbruch: Fallzahlen und Einschätzung der Situation in Deutschland

Mit Stand 5.7.2022 sind 1242 Affenpockenfälle aus allen 16 Bundesländern ans RKI übermittelt worden. Diese Fälle stehen im Zusammenhang mit weiteren Affenpocken-Fällen, die seit Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind. Das Besondere an diesen Fällen ist, dass die Betroffenen zuvor nicht – wie sonst in der Vergangenheit – in afrikanische Länder gereist waren, in denen das Virus endemisch ist (West- und Zentralafrika), und dass viele Übertragungen offenbar im Rahmen von sexuellen Aktivitäten (aktuell insbesondere bei Männern, die sexuelle Kontakte mit anderen Männern hatten) erfolgt sind. Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Weitere Fälle sind in Deutschland zu erwarten. Nach derzeitigem Wissen ist für eine Übertragung des Erregers ein enger Kontakt erforderlich. Es scheint weiterhin möglich, den aktuellen Ausbruch in Deutschland zu begrenzen, wenn Infektionen rechtzeitig erkannt und Vorsichtsmaßnahmen umgesetzt werden. Informationen zu Symptomen, Übertragungswegen und Schutzmöglichkeiten (u.a. auch die Möglichkeit einer Impfung) sind daher essentiell. Ärztinnen und Ärzte sollten Affenpocken auch bei Personen ohne bekannte Reiseanamnese in Endemiegebiete (West- und Zentralafrika) mit unklaren pockenähnlichen Hauteffloreszenzen (in Abgrenzung von Windpocken etc.) oder Läsionen in die erweiterten differenzialdiagnostischen Überlegungen mit einbeziehen. Eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland schätzt das RKI nach derzeitigen Erkenntnissen als gering ein. Das RKI beobachtet die Situation weiter sehr genau und passt seine Einschätzung dem aktuellen Kenntnisstand an.

Informationsquellen:

Unter www.rki.de/affenpocken stellt das RKI verschiedene Empfehlungen, u.a. eine Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte zu Verdachtsabklärung und Maßnahmen bei Affenpocken, Empfehlungen zum Umgang mit Infizierten und Kontaktpersonen und Hinweise zur Diagnostik und Therapie zur Verfügung.

Auf dieser Seite werden die wichtigsten Infos zu „Affenpocken“ (auch Monkeypox oder MPX) zusammengefasst (Übertragung, Symptome, Verlauf, Behandlung sowie Impfung und Schutzmöglichkeiten).  https://www.aidshilfe.de/affenpocken

Informationen zur Impfung gegen Affenpocken, Impfempfehlung der STIKO und Impf-FAQ: www.rki.de/affenpocken-impfung

Flyer von RKI und BZgA zu Affenpocken, u.a. zu Übertragungs­wegen und Präventions­möglichkeiten (29.6.2022)

 

Vergewaltigt – was nun? – Fünfte Brandenburger Klinik bietet vertrauliche Spurensicherung

„Ich brauche dringend ein Gespräch mit einer Gynäkolgin/einem Urologen“ – mit diesem Schlüsselsatz bei der Aufnahme gibt es sofort und vertraulich zusätzliche Hilfe an nunmehr fünf Kliniken in Brandenburg.


Mit der Soforthilfe haben Opfer sexueller Gewalt – unabhängig von einer Anzeige – die Möglichkeit, neben der medizinischen Versorgung vertraulich von einer Ärztin oder einem Arzt Tatspuren sofort sichern zu lassen. Wenn das Opfer sich erst spät für eine Anzeige entscheidet, kann die Polizei auf das Beweismaterial zurückgreifen.
Die vertrauliche Spurensicherung wird in fünf Brandenburger Kliniken angeboten:
Klinikum Frankfurt (Oder)
Ruppiner Kliniken Kliniken Neuruppin
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam
Klinikum Brandenburg an der Havel.

Das Programm „Vergewaltigt – was nun? Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung“ gibt es seit 2014 im Land Brandenburg, es richtet sich an Frauen, Männer und Kinder aller Altersgruppen. Wenn ein Opfer in einer der fünf Kliniken kommt, kann es unter anderem mit dem Satz „Ich brauche dringend eine Gespräch mit einer Gynäkologin/ einem Urologen“ diskret darauf aufmerksam machen, dass eine sexuelle Gewalttat bzw. eine Vergewaltigung stattgefunden hat. In diesem Fall wird es unverzglich zu der entsprechenden Station weitergeleitet. Dort wird in ruhiger Atmosphäre das weitere Vorgehen mit der Ärztin oder dem Arzt beraten. Auf Wunsch wird auch der Kontakt zu Opferunterstüzungseinrichtungen vermittelt, die Betroffene nachsorgend beraten.

Informationen zur medizinischen Soforthilfe und vertraulichen Spurensicherung gibt es bei allen Opferberatungsstellen der Opferhilfe des Landes Brandenburg:
http://www.opferhilfe-brandenburg.de

und auf der Internetseite:
http://www.hilfe-nach-vergewaltigung-brandenburg.de

Download für Infoflyer in mehreren Sprachen:
https://www.hilfe-nach-vergewaltigung-brandenburg.de/download-infomaterial/

Neue Broschüre: Infos in Leichter Sprache

Die Deutsche Aidshilfe hat eine neue Broschüre herausgegeben.

Infos in Leichter Sprache zu HIV und Aids, Geschlechts-Krankheiten, Hepatitis
Mit diesem Heft möchte die Deutsche Aidshilfe in Leichter Sprache über HIV und Aids aufklären.

Dort wird z.B. erklärt:

  • Was ist HIV?
  • Was ist Aids?
  • Wie kann ich mich schützen?
  • Wo bekomme ich Hilfe?
  • Und vieles mehr.

Ebenfalls sind darin Infos zu Geschlechts-Krankheiten zu finden.

Die Krankheiten werden beim Sex übertragen.

Bestellt werden kann diese Broschüre:

https://www.aidshilfe.de/shop/infos-leichter-sprache-hiv-aids-geschlechts-krankheiten-hepatitis

Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern bei der Blutspende

Blutspende-Ausschluss: Problem der Diskriminierung nicht gelöst

Deutsche Aidshilfe: Die neue Regelung zum Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Es ist an der Zeit für ein interdisziplinäres Verfahren mit Beteiligung der betroffenen Gruppen.
In Deutschland wurde im Herbst 2021 die Karenzzeit für Männer, die Sex mit Männern haben, von 12 auf 4 Monate verkürzt, für dauerhaft monogam lebende Paare gilt keine „Wartezeit“. Trans* Personen werden in der Regelung gesondert erwähnt.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat heute eine überarbeitete Fassung der Richtlinie Hämotherapie veröffentlicht, die den Ausschluss von Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko von der Blutspende regeln soll. Sie reagiert damit auf jahrelange Kritik, dass der weitgehende Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, diskriminierend sei.
Die neue Regelung ist bei der Bundesärztekammer nachzulesen.

In Zukunft sollen auch schwule und bisexuelle Männer spenden dürfen, wenn sie in einer dauerhaften monogamen Beziehung leben. Sexuelle Kontakte zwischen Männern außerhalb solcher Beziehungen führen fortan zu einem Ausschluss für vier Monate, statt wie bisher für ein Jahr. Beim Sexualverkehr zwischen Männern und Frauen führen nur „häufig wechselnde Partner/Partnerinnen“ zum Ausschluss.

Die Deutsche Aidshilfe kritisiert die deutsche Blutspenderichtlinie in einer detaillierten Positionsbeschreibung.
Positionsbeschreibung der Deutschen Aidshilfe.

Dazu sagt Björn Beck vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe:

„Wir begrüßen, dass statt Gruppenzugehörigkeiten in Zukunft reale HIV-Risiken eine größere Rolle spielen sollen. Leider müssen wir aber feststellen: Die neue Version des Ausschlusses löst das Problem der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern nicht. Das Kriterium der Monogamie ist zumindest fragwürdig, kann doch jeder Mensch nur über sein eigenes Verhalten sichere Aussagen machen. Die gesonderte Nennung von trans Personen ist schlicht stigmatisierend. Die Ausschlussfrist von vier Monaten ist nicht nachvollziehbar. “

Diskriminierende Sprache

Ein zugrunde liegendes Papier der BÄK und anderer Organisationen verwendet zudem diskriminierende Begriffe wie „sexuelles Risikoverhalten“ oder „Risikogruppe“. Es gendert nur zweigeschlechtlich, sodass Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau begreifen schlicht ausgeblendet werden.

Entwicklungen zur Blutspende in anderen europäischen Ländern aus?

In Frankreich sollen sexuell aktive schwule und bisexuelle Männer künftig ohne Karenzzeit Blut spenden dürfen.

Derzeit sind sie nur zugelassen, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen gleichgeschlechtlichen Sex hatten. Diese Einschränkung soll zum 16. März 2022 aufgehoben werden.

In Griechenland wurde am 10. Januar 2022 das generelle Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), aufgehoben. Bislang wurde dort allen Männern, die seit dem Jahr 1977 mindestens einmal Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann hatten, die Blutspende verweigert.

In Litauen sollen ab Mai 2022 MSM ohne viermonatige Karenzzeit Blut spenden dürfen. Der Blutspendebogen soll künftig keine Fragen zur sexuellen Orientierung enthalten, stattdessen werde eine „neutrale Frage“ zu riskantem Sexualverhalten aufgenommen, heißt es auf der Seite des Litauischen Nationalfersehens und -Radios LRT.

England: England hat im September 2021 gezeigt, dass es auch anders geht: Ein interdisziplinäres Steering-Komitee hat eine innovative Regelung erarbeitet, die ohne die Zuschreibung von Risiken an bestimmte Gruppen auskommt.

Sabine Frank

HIV im Arbeitsleben: E-Learning gegen Vorurteile

#positivarbeiten:Deutsche Aidshilfe und Relias Learning GmbH veröffentlichen zum Welt-Aids-Tag kostenloses Fortbildungstool für eine diskriminierungsfreie und entspannte Zusammenarbeit.

Menschen mit HIV können heute bei rechtzeitiger Diagnose und Behandlung leben und arbeiten wie andere Menschen auch. Sie erleben jedoch häufig noch Diskriminierung, Vorurteile oder unnötige Berührungsängste – auch im Arbeitsleben. Um das zu ändern, wurde #positivarbeiten ins Leben gerufen, die Arbeitgeber*innen-Deklaration der Deutschen Aidshilfe gegen Diskriminierung – für Respekt und Selbstverständlichkeit. In Deutschland haben bereits über 145 Unternehmen, Verbände, Städte, Ministerien und Betriebe unterzeichnet.

Lebendiges Wissen

Auch die Relias Learning GmbH ist seit 2020 dabei. Zusammen mit der Deutschen Aidshilfe hat der Online-Bildungsanbieter für das Gesundheitswesen jetzt seine Expertise genutzt und den etwa 60-minütigen E-Learning-Kurs „Leben und Arbeiten mit HIV“ entwickelt, der individuell und kostenlos absolviert werden kann. Der Kurs frischt Grundlagenwissen zum Thema HIV auf, baut Mythen, Ängste und Vorurteile ab und vermittelt, wie die ganz selbstverständliche Zusammenarbeit mit HIV-positiven Kolleg*innen gelingt. Fallbeispiele, Videosequenzen und Antworten von HIV-positiven Menschen auf häufig gestellte Fragen lassen das Thema lebendig werden.

Gelebte Diversität

„Für Relias sind Diversität und Inklusion ein Herzensanliegen und gelebte Realität. Auch in unseren E-Learning-Kursen bilden wir die Vielfalt der Gesellschaft ab. Deshalb haben wir gerne die Erklärung #positivarbeiten unterzeichnet – und der Deutschen Aidshilfe angeboten, dieses Anliegen mit dem zu unterstützen, was wir am besten können: mit einem E-Learning-Modul“, erklärt Geschäftsführer Stefan Herm.

„Die Deutsche Aidshilfe begrüßt dieses Engagement von Relias sehr“, erklärt Winfried Holz vom DAH-Vorstand. „Selbstverständlich positiv leben und arbeiten – das lässt sich nur mit dem Engagement vieler in der Arbeitswelt und unter Einbeziehung von Menschen mit HIV selbst erreichen. So geht #positivarbeiten: Auf Worte folgen Taten für ein diskriminierungsfreies Miteinander. Dabei bringen die Unterzeichnenden ihre ureigenen Fähigkeiten und Qualitäten ein. Das ist großartig und wir hoffen, dass sich viele daran ein Vorbild nehmen!“

Der E-Learning-Kurs „Leben und Arbeiten mit HIV“ steht auf der Relias-Webseite kostenlos und ohne Registrierung zur Verfügung. Notwendig sind nur ein Internetzugang und ein Browser.

Zum E-Learning Kurs: http://preview.relias.com/library/demo/de/rel-de-0-50520/story.html.

#positivarbeiten: www.positiv-arbeiten.de

Relias Learning: https://www.relias.de/

Deutsche Aidshilfe: www.aidshilfe.de

Pressekontakt:

Deutsche Aidshilfe
Holger Wicht – Pressesprecher
Tel. (030) 69 00 87 – 16
presse@dah.aidshilfe.de
www.aidshilfe.de

PEP-Notfalldepot an Brandenburger Kliniken

HIV – PEP Notfalldepot in Brandenburger Kliniken

Postexpositionsprophylaxe (PEP) gegen HIV-Infektionen wurde auf dem Workshop HIV-Postexpositionsprophylaxe im September 1999 in Hamburg definiert „als die Behandlung von einer Person, die mit einer anderen tatsächlich (oder möglicherweise) mit HIV infizierten Person/Sache derart in Kontakt getreten ist, dass eine Infektion mit HIV zumindest potenziell möglich ist“.
Um im Sinne dieser Postexpositionsprophylaxe rasch, d. h. innerhalb von etwa zwei Stunden nach möglicher Exposition, handeln zu können, hat das Gesundheitsministerium im Auftrag der „Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids“ eine aktualisierte Übersicht für Brandenburg erstellt, aus der hervorgeht, welche Krankenhäuser / Kliniken und weitere Standorte dieses Angebot vorhalten.

Neues Kurzvideo: „HIV-positive Patient*innen gut und vertrauensvoll behandeln“

Neues Kurzvideo: „HIV-positive Patient*innen gut und vertrauensvoll behandeln“

Kann ich mich bei HIV-positiven Patient*innen anstecken? Müssen in der Arztpraxis besondere Hygienemaßnahmen beachtet werden? Was ist wichtig für den Umgang mit Menschen mit HIV? Diese und einige andere grundlegende Fragen werden in dem Erklärvideo kurz und verständlich beantwortet.

Der gut zweiminütige Animationsfilm der Deutschen Aidshilfe, der Bundesärztekammer und des Verbands medizinischer Fachberufe richtet sich in erster Linie an medizinisches Fachpersonal in Praxen, Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen und kann in Fortbildungsveranstaltungen eingesetzt werden.

Ein wichtiger Punkt ist die Information, dass HIV bei einer erfolgreichen HIV-Behandlung selbst beim Sex ohne Kondom nicht mehr übertragen werden kann.

Das Video informiert außerdem darüber, dass medizinisches Personal durch die Standard Hygienemaßnahmen zuverlässig vor HIV und Hepatitis geschützt ist und sich das Risiko bei einer Stich- oder Schnittverletzung mit einem kontaminierten Instrument durch Sofortmaßnahmen und eine sogenannte Postexpositionsprophylaxe minimieren lässt.

Ebenfalls angesprochen werden der erforderliche vertrauliche Umgang mit medizinischen Dokumenten der nötige offene und respektvolle Umgang, die zu einer bedürfnisgerechten und diskriminierungsfreien Behandlung für alle Patient*innen beitragen.

Ausführliche Broschüre ergänzt das Kurzvideo 

Ausführlich sind die verschiedenen Aspekte in der ergänzenden Broschüre „Informationen zu HIV für die medizinische Praxis“ erläutert. Darin werden zusätzlich Themen wie Diagnostik, Krankheitsverläufe und Formen des HIV-Tests behandelt.

Die Publikation kann bei der Deutschen Aidshilfe kostenfrei bestellt werden.

Broschüre „Informationen zu HIV für die medizinische Praxis“
(Bestellung / Download): https://www.aidshilfe.de/shop/informationen-hiv-fur-medizinische-praxis

Video „HIV-positive Patient*innen gut und vertrauensvoll behandeln“: https://www.youtube.com/watch?v=Ez94HraA3mw

 

Hepatitis B- und C-Sreening wird Teil des Gesundheits-Check ups

Hepatitis-B- und -C-Screening wird Teil des Gesundheits-Check-ups

Das einmalige Screening auf Hepatitis B und C wird ab 11. Februar 2021 fester Bestandteil des Gesundheits-Check-ups. Mit dem entsprechendenden Eintrag in den Bundesanzeiger wurde ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. November 2020 umgesetzt.

Gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr haben alle drei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check-up. In diesem Rahmen können nun einmalig auch kostenfreie Tests auf die Viruserkrankungen Hepatitis B (HBV) und Hepatitis C (HCV) durchgeführt werden.

Ziel sei es, unentdeckte, da zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen.

„Die Folgen einer unbehandelten chronischen Infektion mit Hepatitis B oder C sind äußerst schwerwiegend und mit viel Leid für die betroffenen Patientinnen und Patienten verbunden“, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches G-BA-Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.

„Gleichzeitig ist eine Infektion mit Hepatitis B oder C äußerst zuverlässig diagnostizier- und therapierbar“, erklärte Lelgemann. Mit dem neu eingeführten Screening könnten Hepatitis-Infektionen frühzeitig erkannt, behandelt und damit schwerwiegende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs verhindert werden.

Screening kann separat nachgeholt werden

Versicherte, deren Gesundheits-Check-up weniger als drei Jahre zurückliegt, können das neu eingeführte Hepatitis-Screening separat nachholen oder beim nächsten regulären Check-up erledigen.

Bis zur Umsetzung muss der G-BA-Beschluss noch dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Danach verhandeln Ärzt_innen und Krankenkassen im Bewertungsausschuss die Höhe der ärztlichen Vergütung. Sobald die Abrechnungsziffer feststeht, kann die Leistung in Anspruch genommen werden. Die Deutsche Aidshilfe hatte in der Expert_innenanhörung für die Einführung eines solchen Screenings bereits ab einem Alter von 18 Jahren plädiert.

Dieser Vorschlag wurde in der Plenumsdiskussion des G-BA von der Patient_innenvertretung unterstützt, die ein Mitberatungs- und Antragsrecht hat, jedoch kein Stimmrecht. Die Mehrheit des Gremiums stimmte schließlich gegen den Vorschlag. Ärzt_innen könnten allerdings wei­terhin jüngere Patient_innen auf Hepatitis B und C testen lassen, falls sie möglichen Risikogruppen angehören.

 

 

Aktuelle Broschüre für die medizinische Praxis

Eine neue Broschüre unterstützt Ärzt_innen und medizinisches Personal bei einer fachgerechten und diskriminierungsfreien Versorgung.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Aidshilfe (DAH) stellen anlässlich des Welt-Aids-Tages am 01.12.2020 eine gemeinsame Broschüre für Ärzt_innen und medizinisches Fachpersonal vor. Sie soll Unsicherheiten im Umgang mit HIV-Patient_innen ausräumen und bietet neben Daten und Fakten zu HIV wichtige Hilfestellungen unter anderem zu Beratung und Aufklärung bei der HIV-Prophylaxe, der HIV-Testung und zum Umgang mit einem positiven Testergebnis.

Unsicherheiten ausräumen

Der Grund für dieses gemeinsame Engagement von BÄK und DAH: Menschen mit HIV erleben auch im Gesundheitswesen noch immer Diskriminierung. Teilweise fehlt es in Praxen und Ambulanzen an Wissen und Erfahrung im Umgang mit HIV-Patient_innen. In einem intensiven Kooperationsprozess haben BÄK und DAH daher diese neue Handreichung entwickelt.

Dazu sagt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer:

„Die Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung von Menschen mit HIV ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und dem medizinischen Team. Dafür ist es hilfreich, wenn alle Beteiligten gut informiert sind und sich sicher fühlen. Wir möchten Ängste abbauen und zur Auseinandersetzung mit dem Thema anregen. Darüber hinaus gibt die Broschüre konkrete Hilfestellungen für den Praxisalltag.“

Sylvia Urban vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe:

„Die Broschüre legt eine Grundlage, um Menschen mit HIV sowie Patient*innen mit vielfältigen sexuellen, sprachlichen und kulturellen Hintergründen bedürfnisgerecht und diskriminierungsfrei zu behandeln. Wir verstehen sie als Einladung, allen Patient*innen das medizinische Umfeld zu bieten, das sie brauchen.“

Benachteiligung und unnötige Ängste

Die Gründe für Diskriminierung sind unterschiedlich. Mitunter können Vorurteile die Ursache sein, ebenso können aber auch Furcht vor Ansteckung oder Unsicherheiten zu ungewollter Diskriminierung führen. So werden unnötige Hygienemaßnahmen oder die – zum Teil auch unbedachte – Preisgabe sensibler Informationen zum Beispiel auf Überweisungsscheinen als diskriminierend empfunden.

„Unser Ziel ist es, dass Patient_innen in der Arztpraxis ohne Angst vor Diskriminierung HIV thematisieren können. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Behandlung “, betont Urban.

Tipps fürs Anamnesegespräch

Über das nötige Basiswissen zu HIV hinaus gibt die Broschüre auch Hilfestellungen, um HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen in Anamnesegesprächen zu thematisieren. Denn Gespräche über diese Themen fallen oft nicht leicht. Gesprächsleitfäden und Checklisten können hier Sicherheit vermitteln.

„Wir möchten mit der Broschüre auch dazu beitragen, dass HIV bei möglichst vielen Menschen frühzeitig diagnostiziert wird. Denn eine HIV-Infektion ist heute bei rechtzeitiger Diagnose gut behandelbar “, betont Reinhardt.

Wegweiser für alle Fälle

Abgerundet wird die Publikation mit Adressen und Kontaktdaten für weitere Fragen sowie Fortbildungsangebote zu Kommunikationsstrategien bezüglich sexuell übertragbarer Infektionen und diskriminierungsfreier Versorgung.

Die Broschüre „Informationen zu HIV für die medizinische Praxis“ hat 48 Seiten und ist kostenlos über den Versand der Deutschen Aidshilfe erhältlich. Auf den Webseiten der Bundesärztekammer und der Deutschen Aidshilfe kann die Broschüre auch als PDF heruntergeladen werden.

www.baek.de/medizinische-praxis-hiv

https://www.aidshilfe.de/shop/informationen-hiv-fur-medizinische-praxis