Hepatitis B- und C-Sreening wird Teil des Gesundheits-Check ups

Hepatitis-B- und -C-Screening wird Teil des Gesundheits-Check-ups

Das einmalige Screening auf Hepatitis B und C wird ab 11. Februar 2021 fester Bestandteil des Gesundheits-Check-ups. Mit dem entsprechendenden Eintrag in den Bundesanzeiger wurde ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. November 2020 umgesetzt.

Gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr haben alle drei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check-up. In diesem Rahmen können nun einmalig auch kostenfreie Tests auf die Viruserkrankungen Hepatitis B (HBV) und Hepatitis C (HCV) durchgeführt werden.

Ziel sei es, unentdeckte, da zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen.

„Die Folgen einer unbehandelten chronischen Infektion mit Hepatitis B oder C sind äußerst schwerwiegend und mit viel Leid für die betroffenen Patientinnen und Patienten verbunden“, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches G-BA-Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.

„Gleichzeitig ist eine Infektion mit Hepatitis B oder C äußerst zuverlässig diagnostizier- und therapierbar“, erklärte Lelgemann. Mit dem neu eingeführten Screening könnten Hepatitis-Infektionen frühzeitig erkannt, behandelt und damit schwerwiegende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs verhindert werden.

Screening kann separat nachgeholt werden

Versicherte, deren Gesundheits-Check-up weniger als drei Jahre zurückliegt, können das neu eingeführte Hepatitis-Screening separat nachholen oder beim nächsten regulären Check-up erledigen.

Bis zur Umsetzung muss der G-BA-Beschluss noch dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Danach verhandeln Ärzt_innen und Krankenkassen im Bewertungsausschuss die Höhe der ärztlichen Vergütung. Sobald die Abrechnungsziffer feststeht, kann die Leistung in Anspruch genommen werden. Die Deutsche Aidshilfe hatte in der Expert_innenanhörung für die Einführung eines solchen Screenings bereits ab einem Alter von 18 Jahren plädiert.

Dieser Vorschlag wurde in der Plenumsdiskussion des G-BA von der Patient_innenvertretung unterstützt, die ein Mitberatungs- und Antragsrecht hat, jedoch kein Stimmrecht. Die Mehrheit des Gremiums stimmte schließlich gegen den Vorschlag. Ärzt_innen könnten allerdings wei­terhin jüngere Patient_innen auf Hepatitis B und C testen lassen, falls sie möglichen Risikogruppen angehören.

 

 

Veröffentlicht in AG1, AG2, AG4, Informationen, Medizin.

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